Ein dieses Jahr wegen Mordes verurteilter Mann ist in Brandenburg aus der Untersuchungshaft entlassen worden - Grund sind Verzögerungen in seinem Strafverfahren.

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Die Begründung der Entscheidung sei nun an die Prozessbeteiligten versandt worden, sagte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg am Dienstag.

Der Mann aus Stahnsdorf bei Berlin war im Februar vom Landgericht Potsdam wegen Mordes an seiner Ehefrau zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Am vorigen Donnerstag kam er nach einem Jahr und neun Monaten in Haft auf freien Fuss. Das OLG hatte dies zunächst nicht begründet.

Untersuchungshaft unverhältnismässig

Das Urteil habe erst nach viereinhalb Monaten rechtskräftig zugestellt werden können, weil das Protokoll der Hauptverhandlung verspätet unterzeichnet worden sei, heisst es in dem Beschluss. Dadurch sei das Revisionsverfahren erheblich verzögert worden. Daher sei die Fortdauer der Untersuchungshaft unverhältnismässig, obwohl der Mann weiterhin dringend verdächtig sei, die Tat begangen zu haben.

"Dem Beschuldigten darf nicht zugemutet werden, eine längere als die verfahrensangemessene Aufrechterhaltung des Haftbefehls nur deshalb in Kauf zu nehmen, weil der Staat es versäumt, seiner Pflicht zur verfassungsgemässen Ausstattung der Gerichte zu genügen", erklärten die Richter.

Eine nicht nur kurzfristige Überlastung des Gerichts könne kein Grund für die Anordnung der Haftfortdauer sein.

Angeklagter überlebte schwer verletzt

Nach Überzeugung des Potsdamer Landgerichts ist der Mann am 1. Weihnachtsfeiertag 2015 absichtlich mit seiner Frau im Auto gegen einen Baum gefahren. Während der damals 63-Jährige schwer verletzt überlebte, starb die 57-Jährige.

Das Gericht ging davon aus, dass der Mann wegen schwerer Depressionen einen erweiterten Suizid geplant hatte. Davon spricht man, wenn ein Mensch sich töten will, zuvor aber auch andere umbringt.

Gegen das Urteil hatte der 64-Jährige Revision eingelegt. Daher ist es nicht rechtskräftig.  © dpa

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