Einst waren Bushido und Arafat A.-Ch. Partner im Musikgeschäft. Doch 2017 löste der Rapper die Geschäftsbeziehung zu dem Clanchef auf. Doch Arafat A.-Ch. soll sich damit nicht abgefunden und Bushido beleidigt und bedroht haben. Nun wird die Affäre vor Gericht verhandelt.
Unter verstärkten Sicherheitsvorkehrungen beginnt am Montag (10.30 Uhr) ein mit Spannung erwarteter Prozess am Berliner Landgericht gegen den Chef eines arabischstämmigen Clans und drei seiner Brüder. Arafat A.-Ch. (44) werden Straftaten zum Nachteil des Rappers
Die drei Brüder im Alter von 39, 42 und 49 Jahren sollen Mittäter oder Gehilfen gewesen sein. Bushido ist in dem Verfahren als Nebenkläger zugelassen. Ob der 41-Jährige zum Prozessauftakt kommt, war noch nicht bekannt. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin ist der Musiker für den zweiten Prozesstag am Mittwoch als Zeuge geladen.
Angeklagte sollen Rapper drangsaliert haben
Der Hauptangeklagte und der Rapper waren laut Gericht einst Partner im Musikgeschäft. Zu den angeklagten Taten soll es gekommen sein, nachdem Bushido die Geschäftsbeziehungen 2017 auflöste.
Arafat A.-Ch. habe dies laut Gericht nicht akzeptieren wollen und von Bushido unberechtigt die Zahlung von angeblichen Schulden beziehungsweise die Beteiligung an dessen Musikgeschäften gefordert.
Im Dezember 2017 und Januar 2018 soll Arafat A.-Ch. den Rapper in sein Büro bestellt, die Räume von innen verschlossen und den Musiker ehrverletzend beschimpft und drangsaliert haben, hiess es.
Einer der Brüder sei bei beiden Treffen dabei gewesen, ein weiterer an einem. Es ging laut Gericht um Details einer Trennungsvereinbarung.
Bushido fürchtete um Sicherheit seiner Familie
Bei dem zweiten Treffen habe der heute 44-Jährige dem Rapper eine halb volle Wasserflasche aus Hartplastik an den Kopf geworfen, Bushido sei leicht verletzt worden. Später habe der Angeklagte mit einem Stuhl nach seinem Ex-Geschäftspartner geschlagen.
Die Brüder hätten auf den Musiker stundenlang eingeredet, um unberechtigte Forderungen durchzusetzen. Bushido habe sich akut bedroht gefühlt und auch um die Sicherheit seiner Familie gefürchtet.
Dem mitangeklagten 42-Jährigen wird vorgeworfen, im März 2018 in Absprache mit dem Hauptangeklagten – aber ohne Wissen von Bushido – 180.000 Euro vom gemeinsamen Firmenkonto abgehoben zu haben.
Die Anklageschrift umfasst 100 Seiten. 80 Zeugen wurden benannt, darunter mehrere bekannte Rapper. Zunächst sind bis Ende November mehr als 20 Verhandlungstage geplant. (dpa/thp)
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