Sergej W. muss für 14 Jahre ins Gefängnis: Das Dortmunder Schwurgericht stuft den Bombenanschlag auf die Spieler von Borussia Dortmund als Mordversuch ein. Der geständige Attentäter nimmt das Urteil fast teilnahmslos entgegen.
14 Jahre Haft wegen versuchten Mordes: Als Sergej W. das Urteil des Dortmunder Schwurgerichts hört, verrät sein Gesicht keine Regung.
Der Mann hatte im Prozess gestanden, drei selbst gebaute Splitterbomben neben dem Mannschaftsbus von Borussia Dortmund gezündet zu haben, um mit einer Wette auf einen Kurssturz der BVB-Aktie reich zu werden.
Auch zum Schluss des elf Monate dauernden Prozesses wirkte er ruhig, in sich gekehrt, fast teilnahmslos.
Handgefeilte Metallstifte flogen bis zu 250 Meter weit
Am 11. April 2017 war der mit 18 Spielern, neun Betreuern und einem Fahrer besetzte Mannschaftsbus am Dortmunder Teamhotel losgefahren. Er kam nicht weit.
Schon kurz nach dem Losfahren explodierten direkt neben dem Bus drei in einer Hecke versteckte Splitterbomben. Gefährliche handgefeilte Metallstifte flogen unkontrolliert durch die Luft und landeten bis zu 250 Meter vom Tatort entfernt.
Im Bus erlitt der damals noch für den BVB aktive spanische Innenverteidiger Marc Bartra einen offenen Bruch des Unterarms.
Vermeintliche Bekennerschreiben in der Hecke sollten den Verdacht auf islamistische Terrorgruppen lenken.
Urteilsbegründung dauerte eine Stunde
Eine Stunde nahm sich der Vorsitzende Richter Peter Windgätter am Dienstag Zeit, die Entscheidung seiner Kammer zu begründen. Er rief dabei noch einmal die Erinnerungen an den Anschlag wach.
An diesem Dienstagabend hatten sich Zehntausende Fans im ausverkauften Signal-Iduna-Park in Dortmund auf das Champions-League-Heimspiel gegen AS Monaco gefreut. Doch keiner sollte an diesem Abend Fussball sehen.
Stattdessen herrschten Angst und blankes Entsetzen, als die Nachricht von dem Attentat auf die Mannschaft die Runde machte.
W. behauptet: "Wollte niemanden töten oder verletzen"
Der Mann wurde vor 29 Jahren in Russland geboren. Heute hat Sergej W. aus Rottenburg am Neckar nur die deutsche Staatsangehörigkeit.
Wenn er spricht, verrät sein harter Akzent aber seine Herkunft. Viel hat der Angeklagte im Prozess nicht gesagt. Einen Satz allerdings immer wieder: "Ich habe die Bomben absichtlich so gebaut und ausgerichtet, dass schwere Schäden ausgeschlossen sein sollten."
W. behauptete vor Gericht: "Ich wollte niemanden töten oder verletzen, sondern nur ein Schreckensszenario schaffen."
Richter Peter Windgätter antwortete darauf in der Urteilsbegründung: "Wir halten die Einlassung des Angeklagten in vielen, wenn nicht in allen Punkten für widerlegt."
Ein Attentat aus Geldgier
Das Dortmunder Schwurgericht ist davon überzeugt, dass Sergej W. in dem Moment, als er auf den Fernzünder drückte und die Bomben zur Detonation brachte, mindestens in Kauf genommen hat, dass bei der Tat Menschen zu Schaden kommen konnten.
Sein Ziel sei es gewesen, einen "erheblichen Kursverlust der BVB-Aktie" zu provozieren. Denn er hatte zuvor mit geliehenem Geld Optionsscheine erworben, die ihm für diesen Fall einen sechsstelligen Gewinn versprachen.
Wie sehr der Anschlag den Verein, die Spieler und Betreuer mitgenommen und ihr Leben verdüstert hat, haben die Richter während der zahlreichen Zeugenvernehmungen unmittelbar erlebt. "Das war für uns eine erstaunliche Erfahrung", sagte der Vorsitzende in der Urteilsbegründung.
Der inzwischen für Borussia Mönchengladbach spielende Verteidiger Matthias Ginter war bei seiner Aussage sogar in Tränen ausgebrochen. Der damalige Torwart Roman Weidenfeller hatte ausgesagt: "Dieser Anschlag hat mein Leben verändert."
Verteidigung berät über Revision
Obwohl er für den Angeklagten wegen versuchten Mordes sogar lebenslange Haft beantragt hatte, zeigte sich Oberstaatsanwalt Carsten Dombert mit dem Urteil der Richter "nicht unzufrieden".
Ähnlich äusserte sich später auch Verteidiger Carl Heydenreich. Die Verteidigung hatte weniger als zehn Jahre Haft beantragt, weil ihr Mandant angab, ohne Tötungsvorsatz gehandelt zu haben.
Ob die Verteidigung nach dem 14-Jahre-Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, eine Revision zum Bundesgerichtshof anstrebt, blieb offen. Heydenreich: "Das werden wir in den nächsten Tagen besprechen." (ank/dpa)
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