Ein rechtskräftig verurteilter Kindermörder ist auch für den Mord an einer Frau in einem Maisfeld in Meerbusch bei Düsseldorf schuldig gesprochen worden. Beide Morde "weisen erhebliche Parallelen auf", sagte der Vorsitzende Richter Rainer Drees am Dienstag. Am Opfer, einer 50 Jahre alten Reiseführerin, war an einem Fingernagel eine DNA-Spur des 63-jährigen Automechanikers sichergestellt worden.

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Ihre Leiche war 1992 hinter dem Rheindeich entdeckt worden. Der Fall blieb lange ungelöst, bis sich Ermittler die Akten noch einmal vornahmen und ihnen die Fortschritte der DNA-Analyse zum Durchbruch verhalfen.

Die Spur führte zum Angeklagten, einem gebürtigen Düsseldorfer, der 1995 in Bad Liebenzell (Baden-Württemberg) eine zwölfjährige Schülerin umgebracht hatte. Deswegen wurde er bereits rechtskräftig verurteilt und sitzt seit 28 Jahren im Gefängnis. Er bestreitet beide Morde.

Das Düsseldorfer Landgericht bildete am Dienstag eine Gesamtstrafe, weil der Mord in Meerbusch drei Jahre vor dem in Bad Liebenzell geschah. Die Strafe - lebenslange Haft mit besonderer Schwere der Schuld - konnte das Gericht dabei nicht erhöhen, weil es sich bereits um die Höchststrafe handelt. Für eine Sicherungsverwahrung galten damals strengere Voraussetzungen. Der Verteidiger kündigte Revision gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof an.  © dpa

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