Hartmut Hopp ist auch in Deutschland einer Gefängnisstrafe entgangen. Bereits 2011 war der ehemalige Arzt der Sekte "Colonia Dignidad" wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in Chile verurteilt worden, trat seine Haftstrafe allerdings nie an.
Der frühere Arzt der berüchtigten Sekte "Colonia Dignidad" in Chile, Hartmut Hopp, muss nicht ins Gefängnis. Das in dem Urteil der chilenischen Justiz dargestellte Verhalten Hopps sei nach deutschem Recht nicht strafbar, teilte das Düsseldorfer Oberlandesgericht am Dienstag mit. Die Entscheidung sei abschliessend, weitere Rechtsmittel gebe es nicht.
Wegen Beihilfe zum Kindesmissbrauch verurteilt
Hopp war 2011 in Chile wegen Beihilfe zu sexuellem Kindesmissbrauch in 16 Fällen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Bevor seine Strafe rechtskräftig wurde, floh er nach Deutschland. Weil er nicht nach Chile ausgeliefert werden darf, hatte die dortige Justiz beantragt, dass er die Strafe in Deutschland verbüsst.
Er soll die rechte Hand des deutschen "Colonia Dignidad"-Gründers Paul Schäfer gewesen sein. In der landwirtschaftlichen Siedlung wurden während der Militärdiktatur politische Häftlinge gefoltert und ermordet. Schäfer wurde 2006 wegen Kindesmissbrauchs in Chile zu 20 Jahren Haft verurteilt und starb dort 2010 im Gefängnis. © dpa
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.