(ska/mac) Zum 1. Januar 2013 geht in Deutschland das Nationale Waffenregister an den Start. Dort sollen in einem einheitlichen Datenpool alle genehmigungspflichtigen Waffen, die in Deutschland im Umlauf sind, gespeichert werden. Doch wird Deutschland damit tatsächlich sicherer?

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Ein äusserst zynischer Spruch hält sich unter legalen Waffenbesitzern hartnäckig: An jedem Bahnhof einer deutschen Grossstadt kommt man schneller an eine Waffe als an einen Fahrschein. Für die meisten Menschen ist das nicht vorstellbar, doch tatsächlich kann man wohl davon ausgehen, dass auf jede legal in Deutschland registrierte Waffe etwa doppelt bis sogar viermal so viele illegale kommen.

Vor allem illegale Waffen sind das Problem

In Deutschland befanden sich 2011 etwa 6,3 Millionen registrierte Schusswaffen in Privatbesitz. Diese Zahl veröffentlichten die Innenministerien der Bundesländer auf Nachfrage des Nachrichtenmagazins "Focus". Damit besitzen 7,7 Prozent der deutschen Bevölkerung legal eine Waffe. Rechnet man jedoch die geschätzte Zahl der illegalen Waffen hinzu, kommt man im schlimmsten Fall auf eine Waffendichte von 31,5 Millionen. Im Verhältnis zur Bevölkerungsdichte ergibt sich daraus ein Prozentsatz von 38,4 Prozent. In den USA wird diese Quote jedoch massiv übertroffen. Dort befinden sich laut aktuellen Schätzungen über 270 Millionen Waffen in Privatbesitz. Laut Hochrechnung sind damit 86,5 Prozent der Bevölkerung bewaffnet. Wie viele illegale Waffen dort noch zusätzlich im Umlauf sind, ist schwer zu sagen.

Denn es sind vor allem die illegalen Waffen, mit denen die meisten Straftaten verübt werden. Auf Anfrage der AG Waffenrecht, die von der Piratenpartei ins Leben gerufen wurde und sich mit den Rechten von legalen Waffenbesitzern beschäftigt, veröffentlichte das Bundeskriminalamt vor kurzem zum ersten Mal die Bundeslagebilder zur Waffenkriminalität in Deutschland für die Jahre 2001 bis 2010. So registrierte das BKA im Jahr 2010 496 Verbrechen nach dem Strafgesetzbuch (u. a. Mord, Raub, Totschlag), bei denen Waffen sichergestellt wurden. 94,6 Prozent der Tatwaffen befanden sich dabei in illegalem Besitz. In diesem Jahr kamen 145 Menschen durch Schusswaffen zu Tode.

Insgesamt weist die Statistik für das Jahr 2010 10.133 Straftaten unter Verwendung von Schusswaffen aus. Dabei wird jedoch unterschieden, ob mit der Waffe "nur" gedroht oder geschossen wurde. In 3.760 Fällen wurde tatsächlich von der Schusswaffe Gebrauch gemacht, wobei es sich in 1.581 Fällen um Sachbeschädigung handelte. Besonders beliebt scheint dabei das Schiessen auf Verkehrsschilder zu sein.

Wie genau diese grosse Menge illegaler Schusswaffen nach Deutschland gelangt, ist schwierig zu sagen. Sicher ist, die Einfuhr dieser Waffen erfolgt vor allem über Länder der ehemaligen Sowjetunion, der Türkei, Bulgarien oder Rumänien. Teilweise nutzen die Waffenschmuggler wohl das Internet, um Bestellungen entgegen zu nehmen und verschicken die Pistolen- oder Gewehrteile dann einzeln, als Ersatzteillieferungen getarnt. Wer sich eine illegale Waffe besorgen will, wird, so scheint es, kaum Probleme haben, diesen Entschluss in die Tat umzusetzen.

Legale Waffenbesitzer müssen Musterbürger sein

Will man legal eine Waffe erwerben, ist der Fall dagegen etwas anders gelagert: Legale Waffenbesitzer in Deutschland müssen Musterbürger auf dem Papier sein. Um eine Pistole oder Ähnliches kaufen zu dürfen, müssen sie verschiedene Dinge nachweisen. Zunächst muss ein vom Staat anerkanntes Bedürfnis vorliegen: Jagd, Sport und Sammeln sind die drei häufigsten Gründe, die den Besitz einer Waffe rechtfertigen können.

In Ausnahmefällen, etwa bei Politikern oder Personenschützern, kann auch die Selbstverteidigung als Bedürfnis anerkannt werden. In Deutschland gibt es circa 4000 Privatpersonen, denen der Staat dieses Recht einräumt. Will man als Sportschütze eine Waffe erwerben, so muss man zuerst ein mindestens einjähriges Training im Verein nachweisen; ein Jäger muss eine Ausbildung absolvieren. Darüber hinaus müssen die Antragsteller eine absolut weisse Weste haben. Liegt beispielsweise ein Delikt wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss oder ein Verfahren wegen Beleidigung vor, so wird die Erlaubnis nicht erteilt.

Konkret heisst es in Paragraph 6 des Waffengesetzes zur persönlichen Eignung: "Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie 1. geschäftsunfähig sind, 2. abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder 3. auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäss umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht."

Gutachten stellt Psychologen vor Probleme

Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen ausserdem seit 2003 ein psychologisches Gutachten vorlegen, das ihre geistige Reife und Eignung belegt, eine Schusswaffe zu besitzen. Problematisch dabei ist, dass die Gesetzgebung den zuständigen Psychologen oder Facharzt dabei relativ alleine lässt. Denn die inhaltlichen und methodologischen Anforderungen an ein solches Gutachten sind nicht klar festgelegt. Das mag vor allem daran liegen, dass dieses Gesetz im Eindruck des Amoklaufs durch Robert Steinhäuser an einem Erfurter Gymnasium 2002 quasi aus dem Boden gestampft wurde.

Der deutsche Staat hat, was das Waffengesetz angeht, eindeutig noch einige Baustellen offen. Vor allem die Einfuhr illegaler Schusswaffen stellt ein immenses Problem dar und auch bei den Vergabekriterien wären klarere Linien wünschenswert. An amerikanischen Massstäben gemessen hält sich die Waffenproblematik in Deutschland dennoch weiter in Grenzen.

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