Der Drogerieunternehmers Erwin Müller klagt gegen die Schweizerische Privatbank J. Safra Sarasin wegen Falschberatung in Finanzgeschäften.

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Im Millionenstreit mit der Schweizer Bank Sarasin hat der Ulmer Drogerie-Unternehmer Erwin Müller den Vorwurf der Falschberatung durch das Schweizer Geldhaus bekräftigt.

Im Beisein des 85-Jährigen machte dessen Anwalt Eckart Seith am Freitag vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart geltend, sein Mandant sei von der Bank über riskante und womöglich kriminelle Geschäftspraktiken des von ihr vertriebenen Sheridan-Fonds im Unklaren gelassen worden.

Abgesehen vom Verlust seiner privaten Investition von rund 45 Millionen Euro sei für Müller auch ein Reputationsschaden entstanden, erklärte dessen Anwalt.

In dem seit Jahren anhaltenden juristischen Tauziehen hatte zuletzt das Landgericht Ulm im Mai 2017 Müllers Klage auf Schadenersatz stattgegeben. Dagegen ging Sarasin in Berufung (Aktenzeichen 5 U 98/17).

Sarasin: Haben Müller über Risiken informiert

Die Bank macht geltend, Müller sei hinreichend über Risiken informiert gewesen. Allerdings machte der Vorsitzende Richter im Berufungsverfahren, Markus Kittel, am Freitag Zweifel daran deutlich.

Es sei nicht nachvollziehbar, wie Sarasin Müller umfassend und verständlich über das Funktionieren des Sheridan-Fonds unterrichtet haben wolle.

Über den Fonds sollten mit sogenannten Cum-Ex-Transaktionen Gewinne erwirtschaftet werden, bei denen der deutsche Fiskus durch mehrfach beantragte Erstattungen auf nur einmal einbehaltene Kapitalertragssteuern insgesamt um Milliardenbeträge geschröpft wurde.

Das Bundesfinanzministerium hatte alle derartigen Erstattungen 2012 grundsätzlich gestoppt.  © dpa

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