Gewaltvorwürfe gegen den Ex-Nationalspieler Jérôme Boateng beschäftigen seit Jahren Gerichte. Der Versuch, das Verfahren schneller zu beenden, scheiterte nun erneut.
Im Prozess gegen Fussball-Profi
Damit könnte der Prozess sich jetzt noch länger hinziehen. Erst kürzlich hatte das Gericht zwei weitere Verhandlungstage angesetzt und nun kündigte die Nebenklage an, auch Boatengs Mutter als Zeugin hören zu wollen. Ob sie wirklich geladen wird, war zunächst unklar. Bereits zu Beginn des Prozesses hatte Richterin Hemmerich ein Rechtsgespräch angeregt, das aber ohne Ergebnis blieb.
Der Vorwurf: Gewalt im Karibik-Urlaub
Die Vorwürfe, um die es in dem langwierigen Verfahren geht, liegen Jahre zurück: Die Ex-Freundin von Boateng wirft ihm vor, sie 2018 in einem gemeinsamen Karibik-Urlaub attackiert zu haben. Sie gab an, der heute 35-Jährige habe ein Windlicht und eine Kühltasche nach ihr geworfen. Später habe er sie angespuckt, an den Haaren gezogen, mit beiden Händen ins Gesicht geschlagen und ihr in den Kopf gebissen.
Sie habe sich an den Glasscherben des zerbrochenen Windlichts geschnitten, Hämatome und Schürfwunden erlitten. Er habe ihr gedroht, er werde dafür sorgen, dass die gemeinsamen Kinder in ein Heim kommen, wenn sie ihn wegen des Vorfalls anzeigen sollte.
Boateng sprach von Alptraum
Boateng hatte die Vorwürfe bestritten. Er gab an, sich nur gegen einen Angriff seiner damaligen Partnerin gewehrt und sie weggeschubst zu haben. Für dieses Schubsen entschuldigte er sich. In seiner ausführlichen Einlassung vor Gericht hatte er von einem "Alptraum" gesprochen und Gewaltvorwürfe bestritten.
Das Verfahren gegen den langjährigen Verteidiger des FC Bayern München, der gerade vom italienischen Club US Salernitana zum Linzer ASK in Österreich wechselte, zieht sich lange hin. Das Amtsgericht München hatte bereits im Jahr 2021 eine Geldstrafe gegen Boateng verhängt: 60 Tagessätze zu je 30.000 Euro, also insgesamt 1,8 Millionen Euro.
Das Landgericht München I verurteilte Boateng dann im Oktober 2022 wegen eines Angriffs auf seine Ex-Freundin in einem Karibik-Urlaub in zweiter Instanz wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro – insgesamt 1,2 Millionen Euro. Doch das Bayerische Oberste Landesgericht kassierte das Urteil wegen durchgehender Rechtsfehler. (dpa/tas)
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