• Im Amtssitz des französischen Präsidenten soll es im vergangenen Juli eine Vergewaltigung gegeben haben, wie nun bekannt geworden ist.
  • Diese habe sich am Ende einer Party zugetragen, auf der auch Emmanuel Macron anwesend war.
  • Die Ermittlungen laufen.

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Die französische Justiz ermittelt nach dem Vorwurf einer Vergewaltigung gegen einen Soldaten, die sich Berichten zufolge im Pariser Élysée-Palast zugetragen haben soll. Es seien förmliche Ermittlungen wegen des Verdachts der Vergewaltigung eingeleitet worden, erklärten Justizkreise am Freitag auf Anfrage, ohne den Élysée-Palast, den Amtssitz von Präsident Emmanuel Macron, dabei zu nennen.

Der Präsidialpalast verwies auf einen Bericht der französischen Zeitung "Libération". Diese hatte den Élysée-Palast mit der Aussage zitiert, dass das Opfer Unterstützung erhalten habe, nachdem die Informationen den Zuständigen bekannt gewesen seien. Dies sei abseits des Palastes und des Beschuldigten geschehen.

Mutmassliche Vergewaltigung im Élysée-Palast

Medienberichten zufolge hatte eine junge Soldatin Anfang Juli Anzeige wegen sexueller Übergriffe auf dem Gelände des Élysée-Palasts erstattet. Sie wirft dem Verdächtigen demnach vor, sie im Juli am Ende einer Abschiedsparty für drei Mitarbeiter im Élysée-Palast vergewaltigt zu haben.

Macron habe eine kurze Rede gehalten und sich gegen 22:00 Uhr verabschiedet. Die Feier sei im stark abgesicherten Quartier des Élyssée-Generalstabs fortgesetzt worden, wo etwa 30 Militärs an besonders vertraulichen Angelegenheiten arbeiten, die etwa Auslandseinsätze betreffen.

Die junge Frau, eine Kollegin des Beschuldigten, habe sich bereits wenige Stunden nach der mutmasslichen Vergewaltigung bei der Polizei gemeldet. Der Beschuldigte wurde bereits im Juli von einem Untersuchungsrichter verhört.

Beschuldigter an anderen Arbeitsplatz versetzt

Die Justiz stufte den Verdächtigen als Zeugen mit Rechtsbeistand ein, wie es aus Kreisen hiess. Diesen Status erhalten in Frankreich Personen, die von anderen beschuldigt werden oder gegen die Indizien vorliegen, bei denen die Ermittler aber keine ausreichenden Indizien für die Einleitung eines speziell auf die Person abzielenden Ermittlungsverfahrens sehen.

Der Beschuldigte wurde an einen Arbeitsplatz ausserhalb des Élysées-Palasts versetzt. (dpa/afp/msc)

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