Per Webcam beobachtete ein 49-Jähriger den sexuellen Missbrauch an Kindern. Nun hat die Staatsanwaltschaft nach dem ersten Urteil Antrag auf Revision gestellt.

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Die Staatsanwaltschaft Detmold hat nach dem ersten Urteil im Missbrauchsfall Lügde Antrag auf Revision gestellt. Das sagte eine Sprecherin der Behörde am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Das Landgericht Detmold hatte am Mittwochabend einen Mann aus Niedersachsen wegen Beihilfe zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft hatte mit zwei Jahren und neun Monaten eine deutliche höhere Strafe gefordert, bei der keine Bewährung möglich ist. Für die Revisionsbegründung habe die Staatsanwaltschaft vier Wochen Zeit, nachdem das schriftliche Urteil des Landgerichts eingegangen ist, erklärte Sprecherin Johanna Dämmig.

Sollte die Staatsanwaltschaft bei der Revision bleiben, würde der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Urteil auf Rechtsfehler überprüfen. Würde der BGH fündig, müsste das Landgericht Detmold den Fall neu aufrollen.

Fall Lügde: 49-Jähriger hatte per Webcam Missbrauch eines Kindes beobachtet

Der 49-Jährige aus Stade hatte vor über acht Jahren per Webcam in vier Fällen den sexuellen Missbrauch eines Kindes beobachtet und einen Mitangeklagten auch angestiftet. Nach einer mehrmonatigen Untersuchungshaft verliess der Verurteilte am Mittwochabend das Gericht als freier Mann.

Das Landgericht setzt den Prozess gegen die beiden Hauptangeklagten, die über Jahre mehr als 40 Kinder auf dem Campingplatz an der Landesgrenze zu Niedersachsen hundertfach missbraucht haben sollen, am 1. August fort.  © dpa

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