Im Missbrauchsfall von Lügde gab es nun einen ersten Urteilsspruch. Der Angeklagte wurde zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Sein Verfahren war vom Hauptprozess abgetrennt worden.
Erstes Urteil im Missbrauchsfall Lügde: Wegen Anstiftung und Beihilfe zum sexuellen und schweren Missbrauch von Kindern hat das Landgericht Detmold einen 49-Jährigen am Mittwoch zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Ausserdem muss der Mann aus Niedersachsen sich einer Therapie unterziehen.
Der Mann aus Stade soll von 2010 bis 2011 in mindestens vier Fällen an Webcam-Übertragungen beim Missbrauch von Kindern auf dem Campingplatz an der Landesgrenze zu Niedersachsen teilgenommen haben. Das Gericht wertete das Geständnis des bislang nicht vorbestraften Heiko V. bereits am ersten Prozesstag zugunsten des 49-Jährigen.
Er war nie persönlich am Tatort
Das Landgericht hatte dieses Verfahren am zweiten Tag im Hauptprozess gegen Andreas V. und Mario S. abgetrennt. Im Gegensatz zu diesen beiden Männern war Heiko V. nie auf dem Campingplatz, wo über Jahre mehr als 40 Kinder hundertfach sexuell missbraucht wurden.
Der Prozess gegen die Dauercamper wird am 1. August fortgesetzt. (sg/dpa)
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.