- Auch in Corona-Zeiten gelten für den Weihnachtsmann Sonderregeln.
- Das gab die EU - augenzwinkernd - in einem Erlass bekannt.
- "Weihnachts- und Wintergeschenke-Überbringer" seien unverzichtbare Arbeitnehmer und dürften die Grenzen überqueren.
Für den Weihnachtsmann und das Christkind gelten besondere Regeln - auch in der EU. Während die meisten Bürger coronabedingt nur eingeschränkt reisen dürfen, drücken die EU-Staaten bei den weihnachtlichen Figuren ein Auge zu - symbolisch, versteht sich.
Nach einer allgemeinen Übereinstimmung seien "Weihnachts- und Wintergeschenke-Überbringer" unverzichtbare Arbeitnehmer, hiess es am Mittwoch in den Schlussfolgerungen einer Corona-Arbeitsgruppe der EU-Staaten. Eine fiktive Ausnahme, die nicht für verkleidete Menschen gilt.
EU macht klar: Auch Symbolfiguren anderer Sprachen gehören dazu
In einer Fussnote wurde zugleich festgehalten, dass zu genannten Geschenke-Überbringern neben dem Christkind und dem Weihnachtsmann auch Santa Claus, Père Noël und die entsprechenden Symbolfiguren anderer Sprachen gehören. "Damit ist für Kinder in der EU zumindest ein wichtiger Bestandteil des Weihnachtsfests gesichert", sagte ein Sprecher der deutschen EU-Ratspräsidentschaft. Deutschland hat noch bis Ende des Jahres turnusgemäss den Vorsitz der EU-Staaten inne.
Wegen der Corona-Krise gelten innerhalb der EU derzeit vielfach Reiseeinschränkungen und Quarantäne-Vorgaben. Den meisten Reisenden aus Drittstaaten ist die Einreise nicht erlaubt. (mgb/dpa)
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