Der ehemalige Chef der FDP, Philipp Müller, ist wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung verurteilt worden. Im September 2015 hatte er in Lenzburg einen Verkehrsunfall mit schwerwiegenden Folgen verursacht.
Es ist der 10. September 2015: Der Präsident der FDP, Philipp Müller, gerät in Lenzburg mit seinem Auto auf die Gegenfahrbahn und kracht frontal in eine Motorradlenkerin. Die Frau, die völlig korrekt auf ihrer Fahrbahn fährt, zieht sich dabei schwere Verletzungen zu.
"Die Ermittlungen haben gezeigt, dass der Beschuldigte an jenem späten Nachmittag seinen Personenwagen gelenkt hatte, obwohl er wegen einer ihm damals noch nicht bekannten Schlafapnoe übermüdet war", heisst es in einer aktuellen Mitteilung der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau.
Der Fall sei nun abgeschlossen: Müller wurde wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand und fahrlässiger schwerer Körperverletzung infolge mangelnder Aufmerksamkeit zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen und einer Busse von 10.000 Franken verurteilt. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig.
Videoaufzeichnung trug zur Klärung bei
Die Übermüdung habe der Ex-FDP-Chef auf seiner Fahrt zwar nicht bewusst wahrgenommen, heisst es weiter von der Staatsanwaltschaft: "Er hätte sich dessen jedoch bewusst werden müssen, da während der Fahrt mehrere Male die Spurhalte- und Bremsassistenz tätig wurden. Das ergab die Auswertung der im Auto angebrachten Dash-Cam."
Die Videokamera innerhalb des Autos hatte die ganze Fahrt aus Sicht des Fahrers sowie alle Geräusche im Fahrzeuginneren aufgezeichnet. Anhand der Aufnahmen wurde ein verkehrstechnisches Gutachten erstellt. Beides habe erheblich zur Klärung des Verkehrsunfalls beigetragen, schreibt die Staatsanwaltschaft.
Müller war rund drei Monate nach dem Unfall als Präsident der FDP zurückgetreten - betonte damals aber, sein Verkehrsunfall sei nicht der Grund für den Rücktritt.
Teils bleibende Beschwerden beim Opfer
Die schweren Verletzungen des Opfers erforderten mehrere Operationen und mehrmonatige stationäre Behandlungen und Rehabilitationen. Dennoch hinterliess der Unfall bleibende Beschwerden.
Der Strafbefehl gegen Philipp Müller ist noch nicht rechtskräftig. Der Beschuldigte erhob vorsorglich Einsprache. (af)
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