Er soll nach Alkohol gerochen haben: In München hat die Polizei Jens Lehmann angehalten. Zuvor soll der ehemalige Torwart der Nationalmannschaft auf dem Oktoberfest gefeiert haben.
Der ehemalige Torhüter der Nationalmannschaft,
Der "WM-Held von 2006" habe nach Alkohol gerochen und sei geschwankt. Angeblich soll Lehmann nicht in der Lage gewesen sein, einen Atemalkoholtest zu absolvieren. Ihm sei deswegen Blut abgenommen worden, hiess es in dem Bericht. Zuvor soll der Sportler auf dem Oktoberfest ausgelassen gefeiert und getrunken haben.
"Herr Lehmann wurde aufgrund auffälligen Fahrverhaltens mit einem Pkw im Innenstadtbereich München am 23. September 2024 gegen 1:30 Uhr einer Polizeikontrolle unterzogen", teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I dem SPIEGEL auf Anfrage mit. Dabei habe man einen "deutlichen Alkoholgeruch" und "unsicheren Gang" festgestellt.
Ermittlungen gegen Lehmann dauern an
"Ein Atemalkoholtest erbrachte kein verwertbares Ergebnis, woraufhin die Durchführung einer Blutentnahme angeordnet und der Führerschein sichergestellt wurde", so die Sprecherin weiter. Die Ergebnisse der Blutalkoholuntersuchung stünden noch aus. Die Ermittlungen wegen des Tatverdachts der Trunkenheit im Verkehr dauerten an. Lehmann wollte sich laut "Bild" nicht zu dem Vorwurf äussern.
Lehmann ist schon häufiger in Konflikt mit dem Gesetz gekommen. Im November 2016 verurteilte ihn das Amtsgericht Starnberg wegen Beihilfe zur Unfallflucht zu einer Geldstrafe von 42.500 Euro. Damals war er als Beifahrer in der Münchner Innenstadt in einen Auffahrunfall verwickelt und hatte sich geweigert, den Zusammenstoss von der Polizei aufnehmen zu lassen.
2023 verhängte dasselbe Gericht eine Strafe von insgesamt 420.000 Euro gegen Lehmann – wegen Sachbeschädigung, Beleidigung und versuchten Betrugs. Die Anklage hatte dem Fussballer vorgeworfen, mit einer Kettensäge in die neu gebaute Garage seines Nachbarn eingedrungen zu sein und dort einen Dachbalken angesägt zu haben. Lehmann habe seinem Nachbarn "schlicht und ergreifend eins auswischen" wollen, sagte der Staatsanwalt. Er konstatierte eine hohe kriminelle Energie und warf dem Angeklagten "Selbstjustiz" vor. © DER SPIEGEL
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