Im Mai 2020 war ein Mann mit seinem Auto in eine Menschengruppe gerast. Nun hat er sich dafür vor Gericht entschuldigt. Derweil gilt es zu klären: Spontantat oder Racheakt?

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Im Prozess um die Fahrt in eine Menschengruppe im oberbayerischen Pöcking bei Starnberg hat sich der Angeklagte entschuldigt. "Es tut mir wirklich leid", sagte der 44-Jährige am Donnerstag zum Beginn der Verhandlung vor dem Landgericht München II. "Wenn ich es rückgängig machen könnte, würde ich es tun."

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Deutschen vor, im Mai vergangenen Jahres versucht zu haben, seine Lebensgefährtin und deren kleine Tochter sowie drei weitere Menschen mit seinem Auto umzubringen. Er ist wegen fünffachen Mordversuchs und Körperverletzung angeklagt.

Das Motiv: Er soll wütend darüber gewesen sein, dass seine Lebensgefährtin am Morgen des Tattags das gemeinsame Kind abgetrieben hatte.

Spontantat oder Racheakt?

Sein Anwalt sprach in einer verlesenen Verteidigererklärung von "Hass, Wut, Zorn und Hilflosigkeit über die vorgenommene Abtreibung". Der Mann habe nichts von Abtreibungsplänen gewusst und bis zu dem Zeitpunkt angenommen, seine Freundin freue sich genau so auf das gemeinsame Kind wie er.

Als er sie dann auf dem Gehweg in einer Menschengruppe erblickte, "brachen die negativen Gefühle in ihm durch" und er habe aufs Gas gedrückt - sich aber schnell danach umentschieden und auf die Bremse getreten. Die Verteidigung geht "von einer psychischen Ausnahmesituation aus, von einer Spontantat".

Die Staatsanwalt nimmt dagegen an, dass der Mann sich an seiner Freundin rächen und ihr wegen der Abtreibung des gemeinsamen Kindes ihre kleine, damals erst ein Jahr alte Tochter nehmen wollte. Das Landgericht München II hat sechs Verhandlungstage angesetzt, das Urteil könnte demnach am 23. März fallen.

Vier erwachsene Opfer wurden leicht bis mittelschwer verletzt

Die fünf Verletzten kamen nach der Tat ins Krankenhaus. Die vier erwachsenen Opfer wurden leicht bis mittelschwer verletzt, das Kleinkind erlitt einen Schock, wie die Polizei am Tattag mitteilte. (dpa/msc)

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