Eine 17-Jährige wird im Februar niedergestochen. Auf der Anklagebank in Ravensburg sitzen Ehemann, Bruder und Eltern des Opfers. Zwei Angeklagte werden nun wegen versuchten Mordes verurteilt.
Nach einem Messerangriff auf eine schwangere 17-Jährige sind ihr Ehemann und ihr Bruder wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen worden. Das Landgericht Ravensburg verurteilte den Mann der Muslimin am Freitag zu sechs Jahren und neun Monaten Gefängnis, den zur Tatzeit 20 Jahre alten Bruder nach Jugendstrafrecht zu siebeneinhalb Jahren in einer sozialtherapeutischen Einrichtung.
Anlass der Tat war eine aussereheliche Beziehung der jungen Frau. Im Februar sei die Situation in der elterlichen Wohnung in Laupheim bei Biberach dann eskaliert, so beschrieb es der Vorsitzende Richter. Nicht Eifersucht oder zurückgewiesene Liebe, sondern ein falschverstandener Ehrbegriff hätten den Ehemann aus Syrien, den sie nach islamischem Recht geheiratet hatte, schliesslich zu einem Messer greifen lassen. Der aus dem Libanon stammende Bruder habe den Angriff fortgesetzt. Dass das Opfer überlebte, sei "Glück im Unglück" gewesen, so die Einschätzung des rechtsmedizinischen Gutachters.
Krankenwagen brachte die Rettung
Vater und Mutter der jungen Frau erhielten wegen gefährlicher Körperverletzung eine Bewährungsstrafe von jeweils einem Jahr und zehn Monaten. Die Beteiligung der aus dem Libanon nach Deutschland gekommenen Eltern sei in weiten Teilen unklar, so das Gericht. Letztlich riefen sie aber einen Krankenwagen. "Die Eltern wollten nicht, dass die Tochter stirbt", so der Richter. Aus Handyvideos ging hervor, dass die beiden allerdings knapp eine Viertelstunde keine Hilfe für die schwer verletzte Tochter riefen.
13 Filme hatten die Haupttäter während des Mordanschlags gedreht. "Ich geniesse es, ihr beim Sterben zuzusehen", sagt der Bruder in einem der Videos. Blutüberströmt lag die Schwester zu diesem Zeitpunkt auf einer Matratze in der elterlichen Wohnung. Zur "Spontan-Eskalation" soll es gekommen sein, als der Bruder im Handy der damals 17-Jährigen Fotos für ihren neuen Freund fand.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. © dpa
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