Nach dem Familiendrama in Flaach ZH hat der Grossvater der beiden getöteten Kinder die Kinderschutzbehörden schwer kritisiert. Jetzt nimmt der Zürcher Kesb-Präsident Ruedi Winet Stellung.
Laut Kinderschutzbehörde hat es keine Anzeichen für eine akute Gefährdung der beiden Kinder gegeben, die am Donnerstagabend tot aufgefunden worden waren. Der Grossvater des zweijährigen Mädchens und des fünfjährigen Knaben hatte in einem Brief an die "Sonntagszeitung" schwere Vorwürfe erhoben: Björn K. kritisiert, dass die Behörden die Kinder in ein Heim gesteckt hätten, obwohl er sie bei sich aufgenommen hätte.
In einem Interview mit "20min.ch" äussert sich Ruedi Winet, Präsident der Vereinigung der Kindes und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) im Kanton Zürich, zu den Vorwürfen. "Es gibt es in solchen Situationen durchaus gute Gründe, Kinder auch dann nicht bei Verwandten zu platzieren, wenn diese dazu bereit wären", sagte Winet. Das passiere etwa, "wenn eine umfassende psychologische Betreuung der Kinder gewährleistet werden muss".
Mutter steht unter Verdacht
Auch die offenbar rasch wechselnden Entscheidungen der Kesb hatte Björn K. kritisiert. Die Behörde hatte versprochen, die Kinder per 19. Dezember aus dem Heim zu entlassen und später den Entschluss gefasst, die Kinder nach den Feiertagen wieder im Heim unterzubringen. Das hat die Mutter, Natalie K., offenbar schwer getroffen. Die 27-Jährige steht unter dringendem Verdacht, ihre Kinder vergangene Woche getötet zu haben. Allem Anschein nach interpretierte die Frau einen Satz im Kesb-Entscheid falsch - und glaubte, ihre Kinder müssten bis Ende Oktober 2016 im Heim bleiben.
Ruedi Winet begründet im Geschpräch mit "20min.ch" die Entscheidung der Kesb: "Wird ein Kind definitiv entlassen, ist der Heimplatz weg." Damit könne sich die Situation für das Kind deutlich verschlechtern: "Es muss sich in eine neue Institution eingewöhnen, die möglicherweise weiter entfernt vom Wohnort der Eltern ist als das vorherige Heim. Ein solches Hin und Her wollen die Behörden zum Wohl des Kindes vermeiden." Für eine Fehlinterpretation könne man der Kesb keinen Vorwurf machen. "Zu erklären, was ein Entscheid der Kesb im Detail bedeutet, ist Aufgabe des Rechtsvertreters der betroffenen Eltern. Und Frau K. hatte ja eine Anwältin."
"Schauen, wo Verbesserungen möglich sind"
Winet räumt jedoch ein, dass es von Seiten der Kinderschutzbehörde Nachholbedarf gebe: "Die vorliegende Situation ist äusserst tragisch für alle Beteiligten. Es ist klar, dass wir auch im Rahmen unseres Kantonalverbandes nun genau hinschauen und abklären, ob und wo Verbesserungen möglich sind, damit sich eine solche Tragödie möglichst nicht wiederholt". (rs/ank)
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