Greta Thunberg muss nach einer Protestaktion in London strafrechtliche Konsequenzen fürchten. Die Polizei erhob gegen sie und 26 weitere Teilnehmer einer Demonstration Anklage.

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Die schwedische Klimaaktivistin Greta Thunberg ist von der Polizei in London wegen Störung der öffentlichen Ordnung angeklagt worden. Das teilte die Polizei am Mittwoch mit. Die 20-Jährige war am Vortag vorübergehend festgenommen worden, als sie und andere Klimaaktivisten sich während eines Protests geweigert hatten, Auflagen der Polizei zu befolgen.

In Grossbritannien erlässt die Polizei in der Regel eine vorläufige Anklage, bevor eine weitere durch die Staatsanwaltschaft erfolgt. Bei geringeren Vergehen bleibt es bei der Anklage durch die Polizei. Thunberg soll der Mitteilung der Polizei zufolge am 15. November vor Gericht erscheinen. Sie bleibt bis dahin auf freiem Fuss.

Alarmierende Entwicklung: Schelfeis in der Antarktis schrumpft rasant

Fast 44 Prozent des Schelfeises in der Antarktis sind in den vergangenen 25 Jahren geschrumpft, so eine neue Studie. Forschende der Universität Leeds haben dafür 100.000 Satellitenbilder ausgewertet. Grund für die alarmierende Entwicklung ist nach Ansicht der Wissenschaftler die Klimaerwärmung.

Thunberg kritisiert "Politiker ohne Rückgrat"

Thunberg hatte am Dienstag an einer Protestaktion am Rande einer Konferenz der Öl- und Gasindustrie in London teilgenommen. Dort hatte sie Vereinbarungen zwischen Politikern und Vertretern der Öl- und Gasindustrie als "geschlossene Absprachen" kritisiert. "Hinter diesen verschlossenen Türen machen Politiker ohne Rückgrat Deals und Kompromisse mit den Lobbyisten der zerstörerischen Industrie für fossile Brennstoffe", sagte sie vor Journalisten.

Die Welt ertrinke in fossilen Brennstoffen. "Unsere Hoffnungen und Träume und unser Leben werden von einer Flut von Greenwashing und Lügen weggespült", fügte Thunberg hinzu.

Die Vorschriften, gegen die Thunberg verstossen haben soll, sind Teil einer umstrittenen Justizreform der konservativen Regierung, die der Polizei weitreichende Kompetenzen verleiht, Protest zu reglementieren. Sie traten erst im vergangenen Jahr in Kraft. (dpa/afp/lko)

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