Ein 50-jähriger Deutscher soll seine Tochter bei einer "Dämonenaustreibung" getötet und sexuelle Handlungen mit der Sterbenden gesetzt haben. Nun muss er sich vor Gericht verantworten.

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Weil er seine geistig behinderte Tochter bei einer angeblichen Dämonenaustreibung getötet haben soll, muss sich ein Deutscher (50) in der Schweiz vor Gericht verantworten.

Zum Prozessbeginn am Freitag in Frauenfeld (Kanton Thurgau) präsentierte die Staatsanwaltschaft Videos, auf denen der Mann an einer lebensgrossen Strohpuppe demonstrierte, wie er die zierliche Frau (25) malträtiert hatte. Dabei trat er der Puppe mit voller Wucht mehrfach in den Bauch.

Vater bezeichnete sein Vorgehen als "Massage"

Die junge Frau starb laut Obduktion Anfang 2016 in Wagenhausen 20 Kilometer östlich von Schaffhausen an schweren inneren Verletzungen. Der Vater bezeichnete sein Vorgehen vor Gericht als "Massage".

Die Anklage warf ihm zudem sexuelle Handlungen an der sterbenden oder bereits toten Tochter vor. Damit habe er sie reanimieren wollen, sagte der Mann aus dem Kreis Ravensburg. Hilfe für seine sterbende Tochter holte er nicht.

Der Angeklagte zeigte nach Angaben von Reportern im Gerichtssaal keine Emotionen. "Ich bringe mein Bedauern zum Ausdruck", sagte er - aber erst, nachdem ein Nebenklägeranwalt ihn drängte, sich an die Hinterbliebenen zu wenden und Bedauern zum Ausdruck zu bringen.

Mann ist mehrfach vorbestraft

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist der Mann wegen Drogenvergehen und Körperverletzung mehrfach vorbestraft.

Seine Mutter und der Halbbruder des Opfers liessen sich als Nebenkläger durch einen Anwalt vertreten. Die Staatsanwaltschaft forderte mindestens 14 Jahre Freiheitsentzug. (dpa/ank)

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