Der Fall löst bundesweit Fassungslosigkeit aus. Ein Kind wird zu Hause vergewaltigt und missbraucht, im Internet angeboten und an weitere Täter verkauft. Die eigene Mutter hat dabei aktiv mitgemacht. Nun ist das Urteil gesprochen.

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Nach dem jahrelangen Missbrauch eines Jungen aus Staufen bei Freiburg muss die Mutter des Kindes zwölf Jahre und sechs Monate in Haft.

Ihren einschlägig vorbestraften Lebensgefährten verurteilten die Richter des Landgerichts Freiburg am Dienstag zu zwölf Jahren Gefängnis mit anschliessender Sicherungsverwahrung. Damit kommt der wegen schweren Kindesmissbrauchs bereits vorbestrafte Mann auch nach Verbüssung seiner Haftstrafe erstmal nicht frei.

Die beiden Verurteilten sollen insgesamt 42.500 Euro Schmerzensgeld an den Jungen sowie an ein weiteres Opfer, ein kleines Mädchen, zahlen.

Kind wurde im Darknet für Vergewaltigungen angeboten

Angeklagt waren zum Teil schwerste Sexualverbrechen an dem Kind sowie Zwangsprostitution in jeweils knapp 60 Fällen.

Das Paar hatte den heute Zehnjährigen mehr als zwei Jahre vielfach vergewaltigt und zur Prostitution gezwungen. Dafür wurde das Kind via Darknet, einem anonymen Bereich des Internet, auch an Männer aus dem In- und Ausland verkauft.

Ungewöhnlich war auch die Täterschaft: Dass eine Mutter Vergewaltigungen des eigenen Kindes nicht nur vertuscht und deckt, sondern sich am Missbrauch auch aktiv beteiligt und dafür verurteilt wird, kommt sehr selten vor.

Taten eingeräumt, Motiv unklar

Die 48-Jährige hatte die Taten eingeräumt, über ihre Motive aber weitgehend geschwiegen. Der 39 Jahre alte Lebensgefährte gestand ebenfalls, sagte im Verlauf des achtwöchigen Prozesses aber auch ausführlich aus.

Auch die Behörden waren in die Kritik geraten. Sie hätten das Martyrium des Jungen möglicherweise zumindest früher beenden können. So hatte man sich vor einem Familiengericht nur auf die Mutter verlassen. Der Junge war nicht befragt worden.

Sechs im Zusammenhang mit dem Fall ermittelte pädokriminelle Männer wurden bereits vor Gericht gestellt. Sie sind inzwischen ebenfalls zu langen Haftstrafen mit zum Teil anschliessender Sicherungsverwahrung verurteilt. (cai/dpa)

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