Im Prozess um den Frontmann der Gruppe 187 Strassenbande hat das Hamburger Amtsgericht ein Urteil gefällt: Der Rapper Gzuz muss ins Gefängnis.

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Gangster-Rapper Gzuz (32) muss ein Jahr und sechs Monate ins Gefängnis. Das hat das Amtsgericht Hamburg am Dienstag entschieden.

Dem Frontmann der Hamburger Hip-Hop-Gruppe 187 Strassenbande werden unter anderem Verstösse gegen das Waffengesetz, Drogenbesitz und Körperverletzung vorgeworfen.

Gzuz soll Fan ins Gesicht geschlagen haben

Unter anderem soll der 32-Jährige einer jungen Frau, die ein Selfie mit ihm machen wollte, mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung gefordert. Sein Verteidiger Christopher Posch hatte gefordert, den Angeklagten in allen Anklagepunkten freizusprechen.

Der 32-Jährige ist bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten, unter anderem wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Beleidigung. (Az.: 259 Ds 117/19). (jwo/dpa)  © dpa

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