Der Online-Konzern Meta führt eine neue Übersicht für die Konten bei verschiedenen Diensten wie Facebook, Instagram und Whatsapp ein. Der US-Konzern reagiert damit auf Datenschutzforderungen des Bundeskartellamts, wie die Bonner Behörde am Mittwoch mitteilte. Nutzerinnen und Nutzer können demnach "erstmals weitgehend frei und informiert entscheiden, ob sie Meta-Dienste isoliert nutzen oder diese miteinander verknüpfen wollen".
Wer seine Konten bei verschiedenen Meta-Diensten verknüpft, schaltet damit zusätzliche Funktionalitäten frei, "zum Beispiel das Teilen eines gleichen Beitrags auf verschiedenen Diensten", wie das Kartellamt ausführte. Allerdings erlaubt der Nutzer oder die Nutzerin Meta damit auch, die verknüpften Daten zu Werbezwecken zu nutzen.
Die neue Funktion geht auf eine Anordnung des Kartellamts aus dem Jahr 2019 zurück. Die Behörde hatte dem Konzern, der damals noch Facebook hiess, untersagt, Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen ohne Zustimmung zu einem Profil zusammenzuführen und dies etwa für Werbezwecke zu nutzen. Facebook/Meta ging dagegen gerichtlich vor, unterlag aber in Deutschland vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf.
Das Gericht legte weitere Fragen zu dem Thema zur Klärung mit Blick auf die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Klärung vor. Die endgültige Entscheidung steht noch aus, laut Bundeskartellamt wird der EuGH diese Anfang Juli verkünden. Dennoch verhandelten Kartellamt und Meta fortlaufend über die Umsetzung des Beschlusses von 2019.
"Mit der Facebook-Entscheidung haben wir 2019 auf Basis des allgemeinen Missbrauchsverbots kartellrechtliches Neuland betreten", erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt. "Wir sehen jetzt, dass der Weg zu einer freien und informierten Entscheidung von Nutzerinnen und Nutzern über die Art und Weise wie ihre Daten verarbeitet werden steinig ist, aber gelingen kann." © AFP
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