Elektronische Fussfesseln entlasten die Gefängnisse in der Schweiz, doch in der Romandie werden sie offenbar nur werktags überwacht.
In der Schweiz werden elektronische Fussfesseln eingesetzt, um überfüllte Gefängnisse zu entlasten. Besonders in den Westschweizer Kantonen, der Romandie, erfolgt die Überwachung jedoch nur während der Bürozeiten an Werktagen, wie die Radio Télévision Suisse RTS laut "20min.ch" berichtet.
Fussfesseln richten sich speziell an Personen, die als wenig rückfallgefährdet gelten, nur leichte Delikte begangen haben und über einen festen Wohnsitz sowie eine geregelte Tätigkeit in der Schweiz verfügen.
Die eingeschränkte Überwachung könnte allerdings bedeuten, dass nächtliche und Wochenendfluchten von Beschuldigten und Verurteilten unbemerkt bleiben. Zwar würden Bewegungen rund um die Uhr geolokalisiert, eine Alarmmeldung bliebe ausserhalb der Bürozeiten aber unbeachtet.
Eher Zeitverstösse als Fluchtversuche
Daniel Trajilovic, Präsident der Menschenrechtskommission des Waadtländer Anwaltsverbands, schätzte das Risiko einer Flucht als gering ein. Fussfesseln würden nicht leichtfertig vergeben werden. Er äusserte jedoch Bedenken hinsichtlich der Sicherheit von Opfern, da die eingeschränkte Überwachung deren Schutz verringern könnte.
Nach Angaben der Behörden in der Westschweiz seien Fluchtfälle eine Seltenheit. Verstösse würden meist die Nichteinhaltung von festgelegten Zeiten betreffen.
Während einige Kantone bereits intensivere Überwachungsmassnahmen eingeführt haben, besteht in der Romandie laut RTS weiterhin Handlungsbedarf. Nur der Kanton Bern habe bisher einen Pikettdienst eingerichtet, der Verstösse ausserhalb der Bürozeiten registrieren kann. Blaise Péquignot, Generalsekretär der Justiz- und Polizeidirektorenkonferenz der lateinischen Kantone, halte daher die Einrichtung eines überkantonalen oder nationalen Überwachungszentrums für sinnvoll, um Kosten zu sparen und Ressourcen zu bündeln. (ng)