• Gzuz hat sich in seinem Prozess vor dem Landgericht Hamburg teilweise geständig gezeigt.
  • Der Gangster-Rapper gab zu, im März 2020 nach einer 19-Jährigen geschlagen zu haben.
  • Der Musiker war im September 2020 unter anderem wegen Verstössen gegen das Waffengesetz, Drogenbesitzes, versuchten Diebstahls und Körperverletzung zu 18 Monaten Haft verurteilt worden.

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Der wegen mehrerer Straftaten angeklagte Gangster-Rapper Gzuz (33), Frontmann der Hip-Hop-Gruppe 187 Strassenbande, hat sich am Montag vor dem Landgericht Hamburg teilweise geständig gezeigt. Es stimme, dass er am Morgen des 8. März 2020 an der Reeperbahn mit der flachen Hand nach einer 19-Jährigen geschlagen habe, erklärte Verteidiger Ulf Dreckmann im Namen des Angeklagten. Er habe mit der Hand gefuchtelt, weil er angenommen habe, die junge Frau wolle ihn filmen. Er habe sich bereits zweimal entschuldigt und ihr ein Schmerzensgeld von 500 Euro gezahlt.

Gzuz war Ende September 2020 unter anderem wegen Verstössen gegen das Waffengesetz, Drogenbesitzes, versuchten Diebstahls und Körperverletzung zu 18 Monaten Haft verurteilt worden. Zudem sollte er eine Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 1.700 Euro - also insgesamt 510.000 Euro - zahlen. Dagegen legte der Musiker, der mit bürgerlichem Namen Kristoffer Jonas Klauss heisst, Berufung ein.

In der Verhandlung am Montag bestritt er, die in seiner Wohnung gefundenen Drogen besessen zu haben, mit Ausnahme eines Tütchens Marihuana. Ein Freund habe damals in seiner Wohnung gelebt und Drogen konsumiert. Auch die bei einer anderen Durchsuchung gefundenen Waffen hätten nicht ihm gehört, sondern seinem Schwiegervater. Am Morgen des 13. Februar 2020 sei er an einer Tankstelle betrunken in einen offen stehenden Rettungswagen geklettert. Er habe jedoch nicht versucht, eine Sauerstoffflasche zu entwenden.  © dpa

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