- Nach einem Badeunfall 2013 im Strandbad Oberrieden ist ein Mann querschnittsgelähmt.
- Die Gemeinde muss ihm nun eine Entschädigung von 34.500 Franken zahlen.
- Ein Warnschild hat damals auf dem Steg gefehlt.
Ein 22-Jähriger hat sich 2013 bei einem Sprung vom Badi-Steg im Strandbad Oberrieden schwer verletzt. Seitdem ist er querschnittsgelähmt. Laut dem "Tagesanzeiger" muss die Gemeinde nach dem Urteil des Bundesgerichts 34.500 Franken Entschädigung zahlen.
Ein Sprung ins seichte Wasser ist dafür verantwortlich, dass der Mann seither vom fünften Halswirbel gelähmt ist. Verboten war solch ein Sprung nicht. Deshalb trägt die Gemeinde als Betreiber des Bads aus Sicht des Opfers eine Mitschuld an dem Unfall. 2018 verlangte der Mann eine Entschädigung von 30.000 Franken. Am Ende des Prozesses wurden ihm sogar 5.000 Franken mehr zugesprochen, als verlangt. Bezahlen wird den Betrag die Haftpflichtversicherung der Gemeinde.
Oberrieden wollte sich zunächst herausreden
Damals habe die Gemeinde allerdings auf die Eigenverantwortung der Besucher gesetzt. Das sagte der Gemeindepräsident Martin Arnold (SVP). Obgleich sei der Unfall "natürlich extrem tragisch". Trotz des Arguments der Gemeinde, der Steg sei ausschliesslich dazu bestimmt gewesen, um vom Ufer über die am Ende montierte Metalltreppe in den See zu gelangen, wird das Gericht für mitschuldig gesprochen.
Es sei immer wieder zu Sprüngen, auch kopfvoran, vom Steg gekommen. Davon habe die Gemeinde gewusst. Ein Schild mit Warnhinweis hätte gereicht, um die Gemeinde unhaftbar zu machen.
Ein Warnschild hat gefehlt
Arnold erinnert jedoch daran: "Regel Nummer eins der Schweizerischen Lebensrettungs-Gesellschaft besagt, dass man nicht in unbekannte Gewässer springen soll." Die Verantwortung, nicht in das 1,1 Meter tiefe Wasser zu springen, sei damals auf den Badegast übertragen worden. Ausserdem sei das Personal für die Vermeidung von dem Fehlverhalten der Gäste zuständig. Doch dabei gibt es ein Problem: “An schönen Sommertagen haben wir 1.000 Leute im Strandbad", sagt er. Dann sei es schwer, Verstösse zu vermeiden.
Inzwischen habe die Gemeinde ein Warnschild am Steg angebracht, auf dem deutlich wird, dass "Köpfler" verboten sind. Auch eine dicke rote Linie wurde auf der rechten Seite des Stegs angebracht. Eine Gesamtentschädigung für das Unfallopfer dürfte noch verhandelt werden. © 1&1 Mail & Media/spot on news
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