Wegen eines gesperrten Textes erwirkt ein Düsseldorfer eine einstweilige Verfügung gegen Facebook. Er sendet das Schreiben in deutscher Sprache an die Europazentrale des Unternehmens. Facebook besteht auf eine Übersetzung - scheitert aber vor Gericht.

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Facebook kann sich nicht darauf berufen, Gerichtsbeschlüsse in deutscher Sprache nicht zu verstehen. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am Dienstag mitgeteilt und auf eine entsprechende Entscheidung hingewiesen (Az.: I-7 W 66/19).

Facebook versteht deutsche Sprache nicht

Ein Düsseldorfer hatte eine einstweilige Verfügung gegen Facebook erwirkt. Diese untersagte dem Unternehmen, einen Text, den er eingestellt hatte, zu löschen und ihn mit einer Sperre zu bestrafen. Ausserdem verlangte der Kläger eine Kostenerstattung in Höhe von 730 Euro.

Die einstweilige Verfügung liess er Facebooks Europazentrale in Irland zustellen. Doch das Unternehmen bestand auf einer englischen Übersetzung: In deutscher Sprache verstehe man den Inhalt nicht.

Dies liess das Oberlandesgericht nicht gelten. Facebook stelle in Deutschland seine Plattform in deutscher Sprache zur Verfügung. Die Nutzungsbedingungen seien ebenfalls in deutscher Sprache verfügbar. Diesen liessen sich auch gründliche Kenntnisse der deutschen Sprache und des deutschen Rechts entnehmen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.  © dpa

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