Im Jahr 2018 reisten laut Statista fast fünf Millionen Menschen von Deutschland nach Mallorca. Viele haben dort das Ziel, am Ballermann zu feiern. Da dies immer wieder eskaliert und für Schlagzeilen sorgt, möchte die Regierung der Balearen-Insel jetzt gegen den sogenannten "Sauf-Tourismus" vorgehen.
Mit neuen Regelungen will die Regionalregierung der Balearen gegen die feiernden Touristen auf Mallorca und Ibiza durchgreifen. Am Freitag wurde ein Erlass verabschiedet, wonach All-Inklusive-Hotels an bestimmten Orten ab Februar nicht mehr unbegrenzt kostenfreien Alkohol anbieten dürfen.
Das neue Gesetz gilt nicht für ganz Mallorca, sondern nur für zwei als problematisch geltende Gebiete der spanischen Insel: für Playa de Palma, den sogenannten Ballermann, und die im Südwesten liegende britische Urlauberhochburg Magaluf. Ausserdem ist die Region Sant Antoni de Portmany auf Ibiza betroffen. Die Verordnung ist vorerst auf fünf Jahre angelegt und kann je nach Bedarf auf andere Regionen ausgeweitet werden.
Mallorca und Ibiza: Sprung vom Hotelbalkon ist gesetzlich verboten
Wie Tourismusminister Iago Nerueguela erklärte, dürfen All-Inklusive-Hotels in diesen Gebieten nur noch zu den Mittags- und Abendmahlzeiten je drei alkoholische Getränke umsonst anbieten. Zudem werden in Bars und Restaurants Happy Hours und andere Angebote, die zu übermässigem Alkoholkonsum einladen, verboten.
Läden und Geschäfte dürfen zwischen 21:30 und 8:00 Uhr morgens keinen Alkohol mehr verkaufen, Kneipentouren zu einem Festpreis wird ebenfalls der Riegel vorgeschoben.
Auch der Sprung von Hotelbalkonen ist nun gesetzlich untersagt. Durch Vorfälle dieser Art hatten sich in den vergangenen Jahren immer wieder Urlauber schwere oder gar tödliche Verletzungen zugezogen.
Bei Verstössen drohen hohe Strafen: Urlauber, die trotz Verbots vom Balkon springen, werden des Hotels verwiesen und müssen bis zu 60.000 Euro bezahlen. Hotelbetreiber und Inhaber von Bars oder Geschäften können für unerlaubten Alkoholausschank gar mit Geldstrafen von bis zu 600.000 Euro belegt werden. (awa/dpa)
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