Zwei am Donnerstag in Norddeutschland festgenommene mutmassliche Unterstützer der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) kommen in Untersuchungshaft. Die Haftbefehle gegen Abdulraschit D. und Surkho Z. wurden vom Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof in Vollzug gesetzt, wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe am Freitag mitteilte. Die Beschuldigten sollen Geld gesammelt haben, um es dem IS zur Verfügung zu stellen.
Die Bundesanwaltschaft wirft den beiden russischen Staatsangehörigen die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie einen Verstoss gegen das Aussenwirtschaftsgesetz vor. Hinzu kommt die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung.
Sie sollen sich im Frühsommer 2022 einer kriminellen Gruppe angeschlossen haben, die in Deutschland und anderen europäischen Ländern Geld für den IS sammelte. Die Spenden seien vor allem über soziale Netzwerke eingeworben worden und dann einem IS-Mitglied im Ausland zur Weiterleitung übergeben worden, hiess es. Das Geld sei insbesondere für inhaftierte Frauen und IS-Kämpfer gedacht gewesen.
Der Beschuldigte D. sei innerhalb der Gruppierung für die Organisation der Spendensammlung und die Verwaltung einer der gemeinsamen Spendenkassen verantwortlich gewesen. Im April 2023 habe er seine Kasse an den mitbeschuldigten Z. mit einem Inhalt von rund zwölftausend Euro zur Weiterleitung an den IS übergeben.
Z. habe ab April 2023 die Verantwortung für die ihm von D. übergebene Kasse übernommen. Darüber hinaus kam ihm die Aufgabe zu, in Deutschland Barspenden entgegenzunehmen, zu verwahren und weiterzuleiten. Er soll an mehreren Transaktionen zugunsten des IS in einem Gesamtvolumen von über 25.000 Euro mitgewirkt haben.
D. und Z. wurden am Donnerstag im schleswig-holsteinischen Kreis Herzogtum Lauenburg und in Hamburg festgenommen. Zeitgleich wurden sieben Objekte in Berlin, Hamburg, Schleswig-Holstein und Sachsen durchsucht. © AFP
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.