In Österreich ist eine Hundehalterin wegen einer tödlichen Beissattacke ihrer drei American Staffordshire Terrier zu 15 Monaten Haft verurteilt worden. Zehn Monate davon wurden vom Landgericht Linz zur Bewährung ausgesetzt. Das rechtskräftige Urteil erging am Donnerstag wegen grob fahrlässiger Tötung.
Die drei Hunde hatten im Oktober 2023 beim Gassigehen mit der Halterin eine 60 Jahre alte Joggerin angefallen und so schwer verletzt, dass sie noch vor Ort starb.
"Ich übernehme die volle Verantwortung", sagte die 38-jährige Hundehalterin vor Gericht. Ihr sei es auf tragische Weise nicht gelungen, die Kontrolle über die Tiere jederzeit zu behalten. Seine Mandantin sei nach wie vor sehr bestürzt über das, was passiert sei, sagte der Verteidiger.
Staatsanwältin: Halterin konnte Hunde nicht bändigen
Die Staatsanwältin hatte der Halterin vorgeworfen, dass sich diese selbst überschätzt habe. Sie habe die drei, insgesamt 72 Kilogramm schweren Tiere nicht bändigen können, sagte die Anklägerin. Dem Witwer und dem Sohn wurden jeweils 20 000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Die bestialische Art und Weise, wie die Frau zu Tode gekommen sei, würde man nicht einmal seinem Feind wünschen, sagte der Anwalt der Angehörigen.
In den meisten deutschen Bundesländern gibt es laut Deutschem Tierschutzbund Gesetze oder Verordnungen, in denen bestimmte Hunderassen als gefährlich geführt werden. Dabei unterscheiden sich die Verordnungen und die gelisteten Rassen von Bundesland zu Bundesland. "Es ist ein Flickenteppich ohne wissenschaftliche Grundlage", sagte eine Sprecherin der Organisation. Einen Hund aufgrund einer Rasse pauschal als gefährlich vorzuverurteilen, sei unsinnig, da viel von Umgang, Haltung und Erziehung abhänge.
Auch in Österreich sind die entsprechenden Vorschriften von Bundesland zu Bundesland verschieden.
© dpa
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