Womöglich befasst sich bald das Bundesgericht in Bellinzona mit der Therwiler Handschlag-Affäre: Einem Bericht zufolge wollen die Brüder, falls erforderlich, vor Gericht ziehen. Schützenhilfe bekommen sie vom Islamischen Zentralrat Schweiz.
Die Handschlag-Verweigerer von Therwil wollen, wenn nötig, vor Gericht ziehen. Das meldet die "Basler Zeitung" (BaZ) unter Berufung auf einen Bekannten des muslimischen Brüderpaars.
Seit Donnerstag droht den beiden Jugendlichen eine Busse von 5.000 Franken, sollten sie ihrer Lehrerin weiter nicht die Hand reichen: Die Baselbieter Bildungsdirektion hatte entschieden, dass eine Weigerung aus religiösen Gründen nicht mehr akzeptiert wird.
Ein Bekannter der Brüder sagte nun der BaZ: "Sie sind bereit, das Ganze bis vor Bundesgericht zu ziehen. Bisher haben die Lehrerinnen den Händedruck jedoch noch nicht eingefordert."
Bestätigt ist die Information bisher nicht: Auf Anfrage der BaZ wollte sich weder die Baselbieter Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) noch die Schulleitung der Sekundarschule Therwil äussern.
IZRS: "Zum Körperkontakt gezwungen"
Unterstützung bekommen die Jugendlichen vom Islamischen Zentralrat Schweiz (IZRS). Nach dessen Ansicht ging es dem BKSD nie um Integration und die Gleichstellung von Mann und Frau. Der Zentralrat beklagt vielmehr "eine Unfähigkeit, mit den Herausforderungen einer im religiösen wie kulturellen Sinne heterogenen Gesellschaft umzugehen".
Der Zwang zum Händeschütteln bedeute, "dass Schülerinnen und Schüler ab sofort unter Androhung von Disziplinarmassnahmen, bis hin zu einer Busse von 5.000 Franken, zum Körperkontakt mit anderen Personen gedrängt werden dürfen", heisst es in einem Communiqué des IZRS.
Damit überschreite die Baselbieter Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion grob ihre Kompetenzen, "weswegen die Bussandrohung als nichtig erachtet wird". Sollte die Busse vollstreckt werden, will der Islamische Zentralrat Schweiz nach eigenen Angaben rechtlich dagegen vorgehen.
Grundsatzentscheid des Bundesgerichts
Sollte der Fall der beiden Brüder aus Therwil tatsächlich ein juristisches Nachspiel haben, stünde ein Grundsatzentscheid des Bundesgerichts an. Es wäre nicht das erste Mal: Das oberste Schweizer Gericht entschied etwa gegen ein Kopftuchverbot - damit dürfen Mädchen nicht gezwungen werden, ihr Kopftuch in der Schule abzulegen.
Bei religiösen Bekleidungsvorschriften entschied das Bundesgericht bisher, dass Schulen sich liberal zu verhalten haben. Anders liegt der Fall bei der Durchsetzung von Lerninhalten: Ein Kopftuchverbot ist unverhältnismässig, eine Befreiung vom Schwimmunterricht oder vom Turnen indes nicht.
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