Er bekommt eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten und muss die Schweiz verlassen: Das Urteil gegen den Hass-Prediger der An'Nur-Moschee ist gefallen.

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Unter grossen Sicherheitsvorkehrungen ist am Donnerstag der Prozess gegen den Hassprediger der Winterthurer An'Nur-Moschee zu Ende gegangen. Wer im Bezirksgericht Zürich dabei sein wollte, musste durch eine Schleuse, Spürhunde durchsuchten das Gebäude, den Eingang bewachten Kantonspolizisten.

Der Vorwurf gegen den 25 Jahre alten Angeklagten: Er soll am 21. Oktober 2016 in der An'Nur-Moschee in Winterthur dazu aufgerufen haben, Muslime zu verstossen und zu verleumden, die nicht in der Gemeinschaft beten. Sollten sie nicht zum gemeinsamen Gebet einfinden, sondern es weiterhin von zu Hause verrichten, müssten sie getötet werden, so der gebürtiger Äthiopier.

"Ich bin nicht stenggläubig"

Zu der Predigt gab der Beschuldigte vor Gericht nur den Kommentar ab: "Ich bin nicht strenggläubig." Auch sei er kein Imam: "Ein Imam ist bei der Moschee angestellt, er kann den Koran auswendig, er versteht die Bedeutung, er hat ein abgeschlossenes Theologiestudium – das alles war bei mir nicht der Fall", zitiert ihn "20min.ch".

Warum er dennoch die Freitagspredigt gehalten hatte, beantwortete der Mann nicht. Zu dem Betrag von 600 Franken, den er von den Moscheebetreibern vier Wochen lang erhalten hatte, sagte er: "Ich hielt dies für ein Geschenk."

Anwalt: "Was er sagte, waren Prophetenworte"

Sein Anwalt pochte im Plädyer darauf, sein Mandant habe "Prophetenworte" verwendet und forderte einen Freispruch. Mohammed zu zitieren, könne "nicht als Aufforderung zu einem Verbrechen angesehen werden".

Staatsanwältin Susanne Steinhauser sah in dem Beschuldigten eine Gefahr für die Öffentlichkeit, zumal sich mehrere Dschihadistenreisende von der An'Nur-Moschee der Terrormiliz IS angeschlossen hätten. Zudem warf sie dem Angeklagten unter anderem vor, er habe auf seinem Facebook-Profil ein Hinrichtungsvideo weiterempfohlen.

Das Gericht verurteilte den 25-Jährigen wegen der Aufforderung zu Verbrechen und Gewaltätigkeit, der mehrfachen Gewaltdarstellungen und Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung schuldig. Er bekommt eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten und muss die Schweiz für zehn Jahre verlassen. (af)

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