Im Verfahren um die Memoiren des verstorbenen Altkanzlers Helmut Kohl soll am Mittwoch ein weiteres Urteil fallen. Seine Witwe Maike Kohl-Richter hat gegen den Autor Heribert Schwan und dessen Verlag geklagt. Worum geht es?
Die Jahre 2001 und 2002 waren eine schwere Zeit für Helmut Kohl: Bei der Bundestagswahl 1998 war er abgewählt worden, musste mit ansehen, wie die CDU-Spendenaffäre seinen Ruf ramponierte und zudem auch noch den Selbstmord seiner Frau verarbeiten.
In dieser Zeit empfing der frühere Bundeskanzler in Ludwigshafen-Oggersheim den Autoren Heribert Schwan und redete sich einiges von der Seele. Er ahnte sicher nicht, dass diese Gespräche später jahrelang die Gerichte beschäftigen sollten - auch über seinen Tod hinaus. An diesem Mittwoch soll ein weiteres Urteil fallen.
Helmut Kohl Biografie: Schadenersatz in Rekordhöhe
Begonnen hatte der Streit 2014. Damals erschien das Buch "Die Kohl-Protokolle". Schwan verwendete darin Zitate aus den Gesprächen von 2001 und 2002, die Kohl nicht zur Veröffentlichung freigegeben hatte und in denen er unter anderem über andere Politiker gelästert hatte.
Kohl klagte wegen der Veröffentlichung, 2017 verurteilte das Landgericht Köln Schwan, dessen Co-Autor sowie die Verlagsgruppe Random House wegen einer schweren Verletzung von Kohls Persönlichkeitsrechten.
Der Altkanzler bekam die Entschädigungssumme von einer Million Euro zugesprochen. Es war die bis dahin höchste Summe, die ein deutsches Gericht in einem Verfahren wegen Persönlichkeitsverletzung zugesprochen hatte. Den Autoren und dem Verlag wurde zudem verboten, 116 Zitate aus dem Buch zu verbreiten.
Streit über den Tod hinaus
Kurze Zeit später, im Juni 2017, starb Kohl. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig war, wurde das Geld nicht ausgezahlt. Die Witwe, Kohls zweite Frau Maike Kohl-Richter, verlangte daher vor dem Oberlandesgericht Köln, dass der Entschädigungsanspruch auf sie übertragen wird. Das Gericht sagte im Mai 2018 aber: Der Anspruch auf eine Geldentschädigung sei nicht vererbbar.
Damit war der Rechtsstreit allerdings nicht vorbei, die Lage ist vielmehr unübersichtlich geworden: Die bisherigen Verfahren beschäftigen inzwischen den Bundesgerichtshof. Die Verlagsgruppe Random House hat gegen das Urteil von 2017, Kohl-Richter gegen die Entscheidung von 2018 Revision eingelegt.
Im vergangenen Mai begann zudem ein weiteres Verfahren in Köln: Maike Kohl-Richter will weitere Passagen aus dem Buch von Schwan verbieten lassen. Ausserdem will sie von der Verlagsgruppe Random House erfahren, welche Gewinne diese mit dem Buch eingefahren hat. Auf der Basis dieser Zahlen könnte sie auf materiellen Schadenersatz klagen.
"Eigentlich klage nicht ich, sondern setze ich die Prozesse nur fort, die mein Mann im Jahr 2012 bzw. 2014 begonnen hat", so Kohl-Richter in einem 19-seitigen Schreiben, das sie im Juni im Internet veröffentlichte.
In dem Verfahren sagte auch Peter Kohl aus, der 55-jährige Sohn des Altkanzlers und dessen erster Frau Hannelore. Eine zentrale Frage, die das Gericht klären muss: Waren sich Helmut Kohl und Heribert Schwan bei ihren Gesprächen einig, dass das Gesagte veröffentlicht werden würde? Oder war Kohl davon ausgegangen, dass die Inhalte vertraulich behandelt würden?
Peter Kohl war für kurze Zeit bei den Gesprächen dabei. Eine klare Einschätzung konnte auch er nicht liefern. Dem "Handelsblatt" zufolge sagte er aber aus, er habe seinen Vater gedrängt, eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit Schwan zu schliessen. Damit habe er sich aber nicht durchsetzen können.
Für seine Stiefmutter hatte er kein gutes Wort übrig: Die überziehe ihn mit Anwaltsschreiben, sagte er. "Das ist schon eine Beeinträchtigung der Lebensqualität."
Kohl-Söhne gegen Maike Kohl-Richter
Der Prozess warf erneut ein Licht auf die zerrütteten Verhältnisse: Kohls Söhne Walter und Peter warfen ihrer Stiefmutter schon zu Lebzeiten des Vaters vor, diesen von ihnen abzuschirmen und für sich zu vereinnahmen. Maike Kohl-Richter hatte den Altkanzler 2008 geheiratet.
Als Walter Kohl 2011 ein Buch veröffentlichte, das auch als Anklage an den eigenen Vater verstanden werden konnte, brach der Kontakt zum Altkanzler komplett ab. Von dessen Tod erfuhren die Söhne eigenen Angaben zufolge aus den Medien.
Für Streit sorgte danach auch die Gestaltung des Grabs: Kohl ist auf dem Friedhof des Domkapitels in Speyer beerdigt. Die Söhne wollten dagegen, dass ihr Vater neben ihrer Mutter in Ludwigshafen die letzte Ruhestätte findet. Unbestätigten Gerüchten zufolge soll der Altkanzler sich dagegen gewünscht haben, im Speyerer Dom neben Kaisern, Königen und Bischöfen beerdigt zu werden.
Der öffentliche Ruf ihres Mannes scheint für Maike Kohl-Richter zum Lebensthema geworden zu sein. Aus diesem Grund hat sie auch den Prozess angestrengt, in dem am Mittwoch das Urteil fallen soll. In ihrem Schreiben vom vergangenen Juni wehrt sie sich gegen den Ruf der "geizigen Witwe".
Es bedeute für sie ein finanzielles Risiko, vor Gericht zu ziehen, schreibt Kohl-Richter. "Aber viel schlimmer wäre es für mich, einfach aufzugeben und die Lebenserinnerungen meines Mannes Dritten zu überlassen und den Rest meines Lebens zuzuschauen, wie seine Sicht der Dinge zum Spielball von Interessen Dritter würde."
Verwendete Quellen:
- Deutsche Presse-Agentur (dpa)
- Handelsblatt.com: "Causa Kohl geht in die nächste Runde"
- Helmutkohl.de: "Dr. Maike Kohl-Richter: Warum ich klage"
- Legal Tribune Online: "Kohl-Memoiren - Im Auftrag des Altkanzlers"
- Pressemitteilung des Landgerichts Köln: "Rekordentschädigung - Klagen wegen Veröffentlichungen aus den sog. "Kohl-Tonbändern" in weiten Teilen erfolgreich"
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