- Nach mehreren Vorfällen musste sich Prinz Ernst August von Hannover in Österreich vor Gericht verantworten.
- Das Urteil ist für den Urenkel des letzten deutschen Kaisers "unmöglich, undenkbar".
Welfenprinz
Deshalb erteilte die Richterin auch die Weisung, dass
Angst vor dem Coronavirus - Ernst August verlässt den Gerichtssaal
"Unmöglich", "undenkbar", reagierte Ernst August auf diesen Teil des Urteils. Er lebe dort seit 50 Jahren.
Nach seinem Statement zuvor war der Spross einer der ältesten Fürstenfamilien Europas für den Rest des Tages verschwunden. Er gehöre als ehemaliger Krebspatient einer Hochrisikogruppe an, und habe Angst, sich im Gerichtssaal mit dem Coronavirus anzustecken, so Ernst August von Hannover.
Der Prozess war mit Spannung erwartet worden. Die 20 verfügbaren Plätze im Saal waren allesamt für Pressevertreter nicht zuletzt aus Deutschland reserviert. Und die Medien spielten gleich eine Hauptrolle. Die Verteidigung wiederholte ihren Vorwurf einer "Vorverurteilung" durch die Berichterstattung in diversen Zeitungen und Magazinen.
Das liess die Staatsanwaltschaft nicht gelten. Die Ermittlungen seien völlig objektiv geführt worden. "Es gab weder einen Promi-Bonus noch gereichte ihm sein Name zum Nachteil", so die Vertreterin der Anklage.
Polizist: "Er hat mir ins Gesicht geschlagen"
Der Prozess drehte sich um mehrere Vorfälle im Sommer 2020. Ausgangspunkt war der Notruf eines als verwirrt eingeschätzten älteren Herrn bei der Polizei, der sich bedroht fühlte und sich als krank bezeichnet hatte.
Beim Eintreffen der Streife auf dem idyllischen oberösterreichischen Anwesen des Anrufers, der sich als Ernst August - Urenkel des letzten deutschen Kaisers herausstellte - wurden die Beamten nach eigenen Angaben zunächst Zeugen eines aggressiven Auftretens des Angeklagten gegen seinen Verwalter. Die Wut des offenkundig betrunkenen 67-Jährigen richtete sich dann aber schnell gegen die Polizisten.
"Er hat mir ins Gesicht geschlagen", sagte einer der als Zeugen befragten Polizisten aus. Seinen Kollegen soll Ernst August mit beiden Händen am Kopf gepackt haben, bevor er selbst in einer Abwehrhandlung des Beamten zu Boden stürzte. Ausserdem sei er auf die Beamten mit einem Messerschleifer losgegangen, den sie ihm aus der Hand geschlagen hätten, so die Zeugen weiter.
Der Welfenprinz habe zigfach Drohungen geäussert. Er werde seine Söldner schicken und uns umbringen lassen, steht in einer der Aussagen eines Polizisten. "Auch unsere Familien wurden von ihm bedroht", sagte ein Beamter aus.
Todesdrohung gegen Polizistin
Der Vorfall Ende Juli war der Auftakt zu weiteren Eskalationen. Als die Beamten das gegen den Welfenprinzen ausgesprochene Waffenverbot vollstrecken und ihm die Lang- und Kurzwaffen abnehmen wollten, habe er erneut getobt und wüste Beschimpfungen geäussert.
Schliesslich - mehrere Wochen später - soll er eine bereits zuvor bei seinem Anwesen eingesetzte Polizistin bedroht haben. Aus einem Taxi heraus habe er ihr mit einem mitgeführten Baseballschläger zu verstehen gegeben, dass er ihr den Schädel einschlagen werde, erklärte die Beamtin vor Gericht. "Er wirkte sehr klar, wie bei einem Rachefeldzug."
Die alleinerziehende Mutter hatte plötzlich Angst um ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit ihrer Kinder. "Noch nie habe ich es mit einer Partei zu tun gehabt, die mich derart oft mit dem Tod bedroht hat", verwies sie auch auf zahlreiche Anrufe des Welfenprinzen auf ihrer Polizeiwache.
Die Verteidigung verwies mehrfach auf die Entschuldigung des 67-Jährigen. Und sie betonte, dass sich ihr Mandant nach einer Krebsoperation und wegen eines Konflikts mit seinem Sohn in einer Ausnahmesituation befunden habe. "Er fühlte sich im Stich gelassen", so einer seiner Verteidiger.
Das Urteil gegen Ernst August ist nicht rechtskräftig. Verteidigung und Staatsanwaltschaft gaben zunächst keine Erklärungen ab. (jwo/hub/msc/dpa) © dpa
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