- Nach der tödlichen Messerattacke auf zwei Touristen in Dresden ist ein 21-Jähriger zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden.
- Das Oberlandesgericht Dresden sprach den Syrer, der als islamistischer Gefährder gilt, am Freitag unter anderem wegen Mordes schuldig und stellte die besondere Schwere der Schuld fest.
Im Prozess um einen mutmasslich islamistisch motivierten Messerangriff auf zwei Männer in Dresden hat das sächsische Oberlandesgericht die Höchststrafe gegen den Angeklagten verhängt.
Das Gericht verurteilte Abdullah A. unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes am Freitag zu lebenslanger Haft. Zudem stellte es die besondere Schwere der Schuld fest. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren in der Praxis praktisch ausgeschlossen. Zudem ordneten die Richter den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an.
Das OLG verurteilte A. auch wegen gefährlicher Körperverletzung. Mit ihrem Urteil folgten die Richter den Forderungen der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung hatte nicht auf ein bestimmtes Strafmass plädiert, sondern für den 21-jährigen Angeklagten die Anwendung des Jugendstrafrechts gefordert.
Der Verurteilte schritt kurz nach seiner Entlassung zur Tat
Der als islamistischer Gefährder eingestufte Syrer soll im Oktober in der Dresdner Altstadt unvermittelt auf zwei Männer aus Nordrhein-Westfalen eingestochen haben, die er als Homosexuelle zu erkennen glaubte. Ein 55-Jähriger starb kurz darauf im Krankenhaus, dessen 53-jähriger Begleiter überlebte schwer verletzt.
A. war 2015 als minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen. Wegen Propaganda für das Terrornetzwerk Islamischer Staat (IS) hatte ihn das OLG 2018 zu einer Jugendstrafe verurteilt, die nach Attacken auf Vollzugsbeamte verschärft wurde. Ende September 2020 wurde er unter strengen Auflagen entlassen.
Nach der Bluttat fünf Tage später konnte er zunächst unerkannt entkommen. Knapp drei Wochen später wurde er anhand einer DNA-Spur identifiziert und in der Innenstadt gefasst - in seinem Rucksack befand sich ein Schinkenmesser. (AFP/dpa/lh)
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