Der brutale Mord an der schwangeren Maria aus Zinnowitz hat bundesweit für Entsetzen gesorgt. Nun wurden die Täter zu langen Haftstrafen verurteilt.

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Die Mutter der ermordeten Maria ist in Tränen aufgelöst. "Das haben sie verdient", sagt sie mit Blick auf die Männer, die ihre 18-jährige schwangere Tochter aus reiner Mordlust getötet haben. Mit dem Urteil "lebenslänglich" für einen 21-Jährigen und "Unterbringung im Massregelvollzug" für einen 19-Jährigen ist am Freitag ein Prozess zu Ende gegangen, der heftige Emotionen und viel Schmerz mit sich brachte. Die Grausamkeit, mit der die beiden Täter im März die im dritten Monat schwangere Maria getötet haben, hat die Menschen bis ins Mark erschüttert. Selbst Juristen und Mediziner zeigten sich fassungslos während des Prozesses vor dem Landgericht Stralsund.

Aus purer Mordlust getötet

"Ich bekomme meine Tochter und mein Enkelkind nie mehr zu sehen. Das macht mich so traurig", sagt die Mutter. Sie sei dankbar für die hohen Haftstrafen. Die Verzweiflung und der Hass, den diese Tat hervorgerufen hatte, wurde auch nach dem Urteil deutlich. Die beiden Verurteilten wurden aus dem Publikum in aufgeheizter Stimmung mit "Bastard" oder "Abschaum" verabschiedet. Das Gericht hatte festgestellt, dass sie sich im März zum Mord verabredet und heimtückisch und aus Mordlust heraus getötet hatten. "Sie wollten einen Menschen sterben sehen."

"Lass es uns heute machen"

Vor Gericht hatte der 19-Jährige emotionslos und detailliert die Tat gestanden. Schon zuvor sei der Wunsch zu töten Thema gewesen. "Lass es uns heute machen", erzählte er vom Tattag, an dem wie stets reichlich Alkohol getrunken wurde. Ein anderer junger Mann stand noch zur Wahl, doch sie entschieden sich für die gemeinsame Freundin Maria. Sie wohnte alleine, der Mord war einfacher durchzuziehen. Es gab keinen Anlass, sich Maria auszusuchen, wie die Richterin sagte.

Die Emotionslosigkeit, die vom Gutachter als völliger Mangel an Empathie beschrieben wurde, beherrschte laut Anklage die Tatplanung und den Beginn des Mordes. Der Jüngere fiel die arg- und wehrlose Maria in deren Wohnung von hinten an und stiess ihr von der Seite sein Messer in den Hals. Dann stach er mehrere dutzend mal auf die liegende Maria ein - bis sie tot war. "Danach war ich kurz überfordert", berichtete er. "Grausam, brutal, heimtückisch, bestialisch", nannte die Anwältin der Mutter das Verbrechen.

Schockierendes Geständnis

Der Prozess war begleitet von schmerzhaften Ausbrüchen der Mutter, auch unter den Besuchern war immer wieder Schluchzen zu vernehmen. Vor allem, als der Täter angab, dass er gewusst habe, dass Maria schwanger war. Für ungläubiges Staunen sorgte, dass er sich ein Kreuz auf die Wange tätowieren liess - für seine beste Freundin Maria, wie er sagte. Er wolle sich auch den Namen dazu tätowieren lassen.

Weitgehend offen blieb die Frage, ob der Ältere die Beine Marias festgehalten hat oder nicht. Es gab zwar DNA-Spuren von ihm, aber die spielten bei der Beurteilung keine Rolle. Er sei massgeblich beteiligt gewesen, das reiche für die Verurteilung wegen Mordes.

Täter als extrem gefährlich eingestuft

Ratlos hatten die Besucher im Prozess gehört, dass der Jüngere seiner Freundin schon vor der Tat von den Mordplänen berichtet hatte. Am Tatabend hatte er ihr das Messer gezeigt. Sie habe das nicht ernst genommen, sagte die junge Frau im Prozess. Sie hat mit dem Täter ein gemeinsames Kind und war Marias beste Freundin. Als er zurückkam, habe er sie bedroht, sie sei die nächste, wenn sie etwas erzähle.

Mit der Unterbringung des Jüngeren im Massregelvollzug folgte das Gericht dem Gutachter, der den Mann als extrem gefährlich eingeschätzt hatte. Während des Vollzugs wird regelmässig gerichtlich überprüft, ob von dem Täter noch eine Gefahr für die Gesellschaft ausgeht. Für beide Männer stellte das Gericht auch die besondere Schwere der Schuld fest. Ein Leben in Freiheit rückt so für die jungen Täter in weite Ferne. (mss/dpa)

Mord an Maria: Lebenslänglich und Einweisung in Psychiatrie

Für den Mord an der 18-jährigen Maria aus Zinnowitz hat das Landgericht Stralsund für den Haupttäter und den zweiten Täter die Urteile gefällt. © ProSiebenSat.1
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