Schlechte Nachrichten für Boris Becker: Der ehemalige Tennis-Star muss noch länger mit einigen Konsequenzen aus dem gegen ihn laufenden Insolvenzverfahren leben..
Die zuständige britische Behörde hat Insolvenzauflagen gegen den ehemaligen Tennis-Star
Demnach muss sich Becker bis zum 16. Oktober 2031 bestimmten Einschränkungen für zahlungsunfähige Personen in Grossbritannien unterwerfen. Dazu gehört beispielsweise die Pflicht, ab einer Darlehenshöhe von 500 Pfund (ca. 580 Euro) den Darlehensgeber über seinen Status zu informieren.
Beckers Anwalt Christian-Oliver Moser teilte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, Becker habe "der Verlängerung einzelner Insolvenzauflagen bis 2031 einvernehmlich zugestimmt". Das bedeute aber nicht, "dass sich das gesamte private Insolvenzverfahren bis 2031 verlängert".
Boris Becker: Transaktionen nicht ordnungsgemäss gemeldet
Ein Sprecher der Insolvenzbehörde sagte der dpa, Becker sei mit dem Schritt einer möglichen gerichtlichen Anordnung zuvorgekommen. Als Begründung für die Verlängerung der Insolvenzauflagen hiess es, der dreimalige Wimbledon-Sieger habe Transaktionen aus der Zeit vor und nach dem Insolvenzverfahren in Höhe von 4,5 Millionen Pfund (umgerechnet rund 5,2 Millionen Euro) nicht ordnungsgemäss gemeldet.
Becker-Anwalt Moser merkte dazu an, der ehemalige Tennis-Profi habe dem Insolvenzverwalter keine Vermögenswerte "unterschlagen oder verheimlicht". Er habe diese Vermögenswerte – "die ihm allerdings nach seiner Auffassung gar nicht zustehen" - lediglich zu spät angegeben.
Gericht erklärte Becker 2017 für zahlungsunfähig
Becker war 2017 von einem britischen Gericht für zahlungsunfähig erklärt worden. Eigentlich können Insolvenzverfahren in dem Land bereits nach einem Jahr abgeschlossen werden. Noch im Sommer hatte sich Beckers Vermögensverwalter nach der Versteigerung von Pokalen und anderen Erinnerungsstücken des ehemaligen Tennis-Profis optimistisch gezeigt, dass das Verfahren bald abgeschlossen sein kann. (dpa/fra)
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