Der Star-Pädagoge Jürg Jegge ist seit April mit schweren Vorwürfen konfrontiert - und hat sie auch nicht zurückgewiesen: Er habe mit Jugendlichen sexuelle Kontakte gehabt, gab er zu. Wie der SRF nun berichtet, soll das Verfahren gegen ihn allerdings eingestellt werden.
"Jürg Jegges dunkle Seite": Unter diesem Titel hatte ein Mann namens Markus Zangger im April ein Buch veröffentlicht, das wie ein Paukenschlag wirkte: Der ehemalige Schüler des Star-Pädagogen Jürg Jegge schildert darin den sexuellen und psychischen Missbrauch durch seinen Lehrer - und die damit verbundene Leidensgeschichte, die Anfang der 70er Jahre begann.
Der "Lehrer der Nation", wie Jegge in der Schweiz immer genannt wurde, gestand darauf, Zangger und andere Schüler sexuell missbraucht zu haben. Er habe mit "weniger als zehn Schülern" sexuellen Kontakt gehabt, sagte er in den Medien.
Die Staatsanwaltschaft und die Kantonspolizei Zürich führten nach der Buchveröffentlichung eine Razzia im Haus Jegges durch und fanden laut SRF eine Knabenunterhose in seinem Schrank. Gesucht wurde auch nach pornografischen Bildern auf dem Computer, aber nichts gefunden.
Mit Jugendlichen im Doppelbett
Ein Dutzend Männer, die früher Jegges Ausbildungsstätte "Stiftung Märtplatz" als Lehrlinge besuchten, wurden laut dem SRF-Bericht im Zuge der Ermittlungen befragt. Drei von ihnen sagten demnach aus, während ihrer Lehrzeit mit Jegge nach Wien gereist zu sein und mit ihm im Doppelbett übernachtet zu haben. Sexuelle Übergriffe habe es aber nicht gegeben.
Die Redakteure der SRF-Sendung "DOK" geben aber an, von zwei weiteren Missbrauchsopfern zu wissen, die angeblich nicht bei der Polizei aussagen wollten. Ihr Grund: Sie hätten genug gelitten und wollten die Geschichte nicht noch einmal aufrollen, heisst es vom SRF.
Vorwürfe verjährt
Tatsächlich ausgesagt bei der Polizei haben nur drei Opfer, darunter Zanggers Bruder Daniel Zangger. Laut "DOK"-Recherchen ist bei ihnen der sexuelle Missbrauch allerdings verjährt. Somit werde die Staatsanwaltschaft die Untersuchungen einstellen - falls nicht doch noch neue Beweisanträge gestellt oder gegen die beabsichtigte Einstellungsverfügung rekurriert wird. (af)
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