Nach der Gruppenvergewaltigung einer jungen Frau in Mülheim sind drei Jugendliche verurteilt worden. Das Gericht verhängte gegen zwei der Angeklagten eine Bewährungsstrafe. Der dritte Täter muss für mehr als zwei Jahre ins Gefängnis.

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Rund ein dreiviertel Jahr nach der Gruppenvergewaltigung einer damals 18-Jährigen in Mülheim an der Ruhr hat das Duisburger Landgericht am Donnerstag drei Jugendliche zu Haftstrafen verurteilt.

Zwei der 15 Jahre alten Angeklagten erhielten wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung Bewährungsstrafen von jeweils eineinhalb Jahren, der dritte eine Jugendstrafe von zweieinhalb Jahren, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Die beiden zu jeweils 18 Monaten verurteilten Angeklagten belegte das Gericht allerdings mit einem Dauerarrest von vier Wochen. Der dritte Angeklagte bleibt weiter in Haft.

Auch Zwölfjähriger war an Tat beteiligt

Wegen des jugendlichen Alters der Angeklagten hatte der gesamte Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. An der Tat soll laut Urteil auch ein strafunmündiger Zwölfjähriger beteiligt gewesen sein.

Das Sexualdelikt in der Ruhrgebietsstadt hatte wegen des jungen Alters der mutmasslichen Täter bundesweit Bestürzung ausgelöst. Die Tat führte auch zu einer Debatte über die Absenkung des Alters für die Strafmündigkeit. (afp/thp)

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