Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) wie Smartphones-Apps helfen den Patientinnen und Patienten nach Einschätzung der Krankenkassen oft nur wenig.
"Die Bilanz zu den DiGA ist von Ernüchterung geprägt", teilte Stefanie Stoff-Ahnis, Vorständin des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), am Montag in Berlin mit. "Auch im dritten Jahr nach ihrer Einführung lösen die Gesundheits-Apps nicht ihr Versprechen ein, die gesundheitliche Versorgung grundlegend zu verbessern." Es gebe zu viele Anwendungen, die trotz ihrer Aufnahme in den Leistungskatalog der Kassen keinen Nutzen für Patientinnen und Patienten nachweisen konnten.
"Dabei könnten DiGA Bindeglied sein zwischen Patientinnen und Patienten, Ärzteschaft, zwischen Sektoren und unterschiedlichen Fachrichtungen", so Stoff-Ahnis. Zudem seien die Herstellerpreise deutlich gestiegen. "Das Geld der Beitragszahlenden soll in eine bessere Versorgung fliessen und keine Wirtschaftsförderung finanzieren", betont die Verbandsvorständin.
Mit digitalen Gesundheitsanwendungen sind beispielsweise Apps gemeint, die Patientinnen und Patienten Hilfe bei bestimmten Problemen versprechen - wie zum Beispiel "Cara Care für Reizdarm" oder "elona therapy Depression".
Zwischen September 2020 und September 2023 wurden laut GKV rund 374 000 digitale Anwendungen in Anspruch genommen. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat dafür 113 Millionen Euro bezahlt. In den drei Jahren konnte laut GKV nur jede fünfte digitale Anwendung einen Nutzen nachweisen.
Dennoch konnten die herstellenden Unternehmen demnach im ersten Jahr nach Aufnahme in den GKV-Leistungskatalog beliebig hohe Preise für die DiGA festlegen. Diese müssen von der gesetzlichen Krankenversicherung für diesen Zeitraum erstattet werden, unabhängig davon, ob ein Nutzen nachgewiesen wurde oder nicht. Die Startpreise lagen im ersten Untersuchungsjahr laut GKV bei durchschnittlich 407 Euro, im dritten Jahr waren es 593 Euro.
Daher forderte der GKV-Verband, dass nur DiGA mit nachgewiesenem medizinischem Nutzen und echten Mehrwerten in das DiGA-Verzeichnis durch das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte aufgenommen werden. Zudem bedürfe es angemessenen, dem Patientennutzen entsprechende Preise. © dpa
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