Ein Arzt stirbt vor seiner Praxis - anscheinend durch eine Sprengfalle. Später werden zwei Menschen durch eine Explosion in einem Kamin verletzt. Ein Landschaftsgärtner soll für beide Taten verantwortlich sein. Hatte er noch mehr Menschen im Visier?

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Die Hintergründe des Falls geben den Ermittlern nach wie vor Rätsel auf: Ein Landschaftsgärtner aus dem rheinland-pfälzischen Mehlingen soll einen Arzt mit einer Sprengfalle getötet haben und für eine weitere Explosion mit zwei Verletzten verantwortlich sein. Wegen dieses schwerwiegenden Verdachts prüft eine Sonderkommission der Polizei am Dienstag weiter, ob es noch mehr Opfer gab. Tags zuvor hatte sie mitgeteilt, dass weitere Menschen aus dem Umfeld des mutmasslichen Täters in Lebensgefahr sein könnten, der inzwischen selbst tot ist.

Der Tatverdächtige war in der Nacht zum Freitag in seinem Wohnhaus gestorben. Die Todesursache ist bislang unbekannt. Der 64 Jahre alte Arzt wurde am Freitagvormittag tot vor seiner Praxis in Enkenbach-Alsenborn gefunden. Vermutlich habe er eine getarnte Sprengvorrichtung an der Eingangstür vom Boden aufheben wollen und dadurch die Explosion ausgelöst, teilte die Polizei am Montag mit.

Bei einer weiteren Explosion wurden am Sonntag ebenfalls im Kreis Kaiserslautern zwei Menschen verletzt, als ein mit Sprengstoff präpariertes Holzscheit in ihrem Kamin detonierte. Vermutlich hatte der Täter das Holzstück am Anwesen der späteren Opfer in Otterberg deponiert. Nach Polizeiangaben legte eine arglose Bewohnerin das Stück dann mit ins Kaminfeuer.

Wer hatte Kontakt zu Bernhard Graumann?

Die Polizei sucht nun Zeugen, die Kontakt zu dem Tatverdächtigen Bernhard Graumann aus Mehlingen hatten. Es sei nicht auszuschliessen, dass der 59-Jährige "vor seinem Tod Vorkehrungen getroffen habe, um ihnen zu schaden", hiess es in der Mitteilung.

Personen, die mit ihm in "problematischer privater oder geschäftlicher Beziehung" standen, würden dringend gebeten, sich umgehend mit der Polizei in Verbindung zu setzen.

Die drei bekannten Opfer hatten den Angaben zufolge "eine persönliche beziehungsweise geschäftliche Verbindung" zu dem Verdächtigen und standen "in keinem guten Verhältnis" zu ihm. Es sei in der Vergangenheit bereits zu Konflikten gekommen. (kad/dpa)

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