Es muss ein Geflecht aus Hörigkeit, Bewunderung und Gewalt gewesen sein. Eine mutmassliche Sekten-Führerin und ihr damaliger Mann scharen Anhänger um sich. Sie sieht sich gottgleich. Kinder erfahren in der Gruppe Gewalt. Einem Vierjährigen wird dies zum Verhängnis.
Der Vierjährige liegt an einem Sommertag eingeschnürt in einen Sack in einem kleinen Badezimmer in Hanau. In den Raum kommt kaum Sauerstoff, Fenster und Tür sind geschlossen. Der Junge fällt in Ohnmacht, erbricht und erstickt.
Mehr als 30 Jahre nach dem Tod des Kindes ist eine mutmassliche Sekten-Chefin am Donnerstag vom Hanauer Landgericht wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Rund zwei Stunden berichtete der Vorsitzende Richter Peter Grassmück über das Martyrium des Jungen, Gewalt, Demütigungen, Traumatisierung und auch Hunger anderer Kinder in der religiösen Gruppe, in der die 73 Jahre alte Angeklagte die dominierende Gestalt war. Um sie sei ein Personenkult betrieben worden.
Richter: "Es gruselt einen. Sie halten sich für gottgleich"
"Es gruselt einen, was um Sie und Ihre Gemeinschaft passiert ist", sagte Grassmück. "So etwas haben wir noch nicht erlebt." Der kleine Junge sei ein Störfaktor in der von der Angeklagten dominierten Gruppe gewesen. "Der Tod war nicht nur billigend in Kauf genommen, er war unseres Erachtens nach auch gewollt."
Aus Tagebucheintragungen ergebe sich, dass sich die Situation für den kleinen Jungen eines in der Gruppe aktiven Paares vor dem Tod im August 1988 immer weiter zuspitzte.
"Sie sind mitleidsvoll, Sie sind mitleidslos, Sie halten sich für gottgleich", sagte der Richter zu der 73-Jährigen. In dem Jungen habe sie einen "kalten, eingebildeten Schauaffen", einen vom Bösen besessenen Sadisten und die Wiedergeburt Hitlers gesehen, der aus Gemeinheit in die Hose mache.
In Ihr Tagebuch schrieb sie Grassmück zufolge: "Ein Kind gehört nicht den Eltern, sondern der Alte bestimmt, wann ein Kind abgeräumt wird." Der "Alte" sei Gott.
Gericht hat keine Zweifel an der Schuld der Frau
An der Schuld der Frau hat die Kammer keine Zweifel. "Das Tötungsdelikt war gewollt, um wirtschaftliche Risiken zu vermeiden." Die Eltern sollten arbeiten, während die heute 73-Jährige auf die Kinder aufpasste.
Sie selbst hat zwei leibliche Kinder, drei Adoptivkinder und damals lebten auch vier Pflegekinder in dem Haushalt. Alle haben sich mittlerweile von ihr abgewandt und sagten in dem Verfahren auch gegen sie aus. Für die Aufsicht auch von Kindern anderer Mitglieder der Gruppe sei die Angeklagte zuständig gewesen. "Die Beaufsichtigung, sagen wir mal Indoktrination, war ihre Aufgabe."
Der Junge sei bei seiner Geburt ein völlig normal entwickeltes Kind gewesen. Mit zwei Jahren sei er teils in die Obhut der Angeklagten gekommen. Bereits hier sei er ein dünnes Kind geworden, dass auch bis zu seinem vierten Geburtstag kaum noch zugenommen habe und in der Entwicklung gestört gewesen sei.
Er habe schliesslich in einem Sack im Badezimmer schlafen müssen. Am Tattag eskalierte die Situation. "Sie waren es, die die Anweisung gegeben hat, den Sack über dem Kopf zuzuschnüren", sagte der Richter. Die Angeklagte habe dann auch Fenster und Tür zugemacht.
Sekten-Führerin arbeitete als Krankenschwester
Nach Auffassung der Kammer war es ein "ganz gezieltes Daraufhinarbeiten". Arbeitsverhältnisse der Eltern seien wirtschaftlich wichtiger gewesen für die Gruppe. Deshalb sollte der Junge weg.
Sie sei am Tattag als Erwachsene im Haus gewesen. Das Einsperren des Kindes könne lebensgefährlich sein. "Sie sind von Beruf Krankenschwester. Sie wussten von der Gefahr." Durch das Schreien des Kindes habe sich in dem zugeschnürten Sack der Kohlendioxidgehalt erhöht, das Kind sei ohnmächtig geworden und schliesslich am zuvor gegessenen Brei erstickt.
Auch den Eltern des getöteten Jungen machte das Gericht schwere Vorwürfe. Die Eltern hätten der Angeklagten das Kind überlassen, obwohl es offensichtlich vernachlässigt wurde und Gewalt ausgesetzt war. "Das macht uns betroffen." Im Prozess hatte die Mutter der 73-Jährigen noch Rückendeckung gegeben. "Sie ist wie eine Schwester und gute Freundin für mich", sagte die Zeugin.
Die 73-Jährige nahm den Richterspruch äusserlich mit Fassung auf. Einige Male schüttelte sie sachte den Kopf. Schon vor dem Urteilsspruch blieb sie auffallend gelassen, las in einem Buch und schaute sich Fotos an. Einem ihrer Verteidiger legte sie Bonbons auf das Pult. Am Ende der Verhandlung wurde ein Haftbefehl gegen sie vollstreckt.
Die Verteidigung, die im Verfahren von einer "Hetzkampagne angeblicher Sekten-Aussteiger" sprach und Freispruch forderte, will gegen den Richterspruch vorgehen. "Wir werden sicher in Revision gehen", sagte Matthias Seipel. Die Kammer habe Unzutreffendes festgestellt, was nun der Bundesgerichtshof prüfen müsse.
Oberstaatsanwalt Dominik Mies, der eine lebenslange Haft gefordert hatte, zeigte sich zufrieden. In dem Fall, der lange als Unfall gewertet und erst 2015 nach Hinweisen von Aussteigern neu aufgerollt wurde, kam strafrechtlich relevant nur eine Verurteilung wegen Mordes in Frage. Alles Andere ist verjährt. Der Todeskampf des Kindes dürfte Mies zufolge länger gedauert haben. "Aber er hat das Ersticken wohl nicht mehr mitbekommen." (Oliver Pietschmann/dpa/ank)
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