Nach der Staatsanwaltschaft hat nun auch die Verteidigung des früheren Fussball-Nationaltorwarts Jens Lehmann Berufung im sogenannten Kettensägen-Prozess eingelegt.
"Nach Absetzen des Urteils werden die Akten dem zuständigen Landgericht München II zugeleitet", teilte die Direktorin des Amtsgerichts Starnberg, Monika Andress, am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur mit. Der Prozess, in dessen Mittelpunkt ein skurriler Nachbarschaftsstreit steht, wird dann dort in nächster Instanz noch einmal verhandelt.
Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung gefordert - und eine Geldauflage von 216 000 Euro. Die Verteidigung des 54-Jährigen verlangte Freispruch vom Vorwurf der Sachbeschädigung und des versuchten Betrugs und forderte für die Beleidigung von Polizisten eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je unter 500 Euro.
Wann genau das Verfahren in die nächste Runde geht, ist noch unklar. Als nächstes müssen nun zunächst die Akten zum Landgericht. Für das Absetzen des Urteils am Amtsgericht sehe das Gesetz eine Frist von fünf Wochen ab Urteilsverkündung vor, erläuterte Andress.
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