- Ex Tennis-Star Boris Becker ist von der Londoner Jury am 8. April in mehreren Anklagepunkten schuldig gesprochen worden.
- In seinem Insolvenzverfahren soll der 54-Jährige Vermögen verschleiert haben.
- Nun droht ihm eine Haftstrafe. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Fortgang des Prozesses.
Manchmal liegen Erfolg und Niederlage nah beieinander: Keine Autostunde vom Wimbledon Stadium entfernt, ist Ex-Tennisstar Boris Becker am 8. April von einer Londoner Jury in mehreren Punkten schuldig gesprochen worden. Im Prozess "The Queen v. Boris Franz Becker" war seit Tagen die angeklagte Insolvenzverschleppung des 54-Jährigen verhandelt worden. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Warum wurde Boris Becker schuldig gesprochen?
Der Ex-Tennis-Profi stand seit Ende März in London vor Gericht. Im Verfahren wurde dem 54-Jährigen Insolvenzverschleppung vorgeworfen. Ein Gericht hatte ihn im Juni 2017 für zahlungsunfähig erklärt. Die Londoner Jury befand Becker nun in vier von 24 Anklagepunkten für schuldig, in allen anderen Punkten wurde er freigesprochen.
Der sechsfache Grand-Slam-Sieger soll Vermögen verschleiert haben und seinem Insolvenzverwalter Mark Ford vorenthalten haben. Dabei soll der ehemalige Profi-Sportler Immobilien, Konten und wichtige Trophäen nicht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben angegeben haben. Ausserdem wird Becker vorgeworfen, vorsätzlich Geld auf andere Konten überwiesen zu haben, um es dem Zugriff der Insolvenzverwalter zu entziehen
Wie hat Becker auf den Schuldspruch reagiert?
Becker verfolgte das Verfahren mit hochrotem Kopf, im Anschluss beantwortete er keine Fragen der Pressevertreter und gab auch kein Statement ab. Im Prozess war er täglich von Lebensgefährtin Lilian De Carvalho Monteiro und streckenweise auch von Sohn Noah begleitet worden.
Die Familie wirkte sichtlich mitgenommen. Im Verfahren selbst hatte Becker die Vorwürfe allerdings immer wieder strikt zurückgewiesen und argumentiert, er habe weder Zeit noch Expertise gehabt und finanzielle Fragen stets seinen Beratern überlassen. Auch Anwalt Jonathan Laidlaw stellte ihn als naiv und faul dar, Becker sei ausserdem nicht rechtzeitig über rechtliche Pflichten nach seiner Insolvenz informiert worden.
Muss Boris Becker jetzt in Haft?
Die Möglichkeit einer Haftstrafe besteht. Allerdings muss Becker drei Wochen weiter zittern – erst am 29. April wird Richterin Deborah Taylor den Ausgang des Verfahrens verkünden. Bis das Strafmass verkündet wird, bleibt der Ex-Tennisprofi allerdings auf Kaution frei. Das Land darf Becker bis dahin ausserdem nicht verlassen.
Welche Strafe droht ihm?
Becker könnte bis zu sieben Jahre Haft bekommen. Verglichen mit anderen Fällen in Grossbritannien scheint eine Gefängnisstrafe wahrscheinlich. Landen könnte er dann am ehesten in den Londoner Gefängnissen Wandsworth, HM Prison Brixton oder HM Prison Wormwood Scrubs. In der letztgenannten Anstalt sassen bereits Promis hinter Gittern: Beispielsweise der „Rolling-Stone-Star“ Keith Richards. Welche Sicherheitskategorie für Becker angeordnet würde, würde dann aber aller Wahrscheinlichkeit nach ein psychologisches Gutachten klären. Auch ein "Open Prison", welches man zeitweise verlassen darf, erschiene denkbar.
Kann Becker gegen das Urteil vorgehen?
Ja, eine kleine Hoffnung besteht für Becker noch: Innerhalb einer Frist von 28 Tagen kann er mit seinen Anwälten gegen das Urteil Berufung einlegen oder in Revision gehen. Die Möglichkeiten sind allerdings begrenzt: Becker und sein Team müssten entweder neue Beweismittel vorbringen oder dem Gericht Fehler nachweisen.
Wenn dem "Southwark Crown Court", vor dem der Prozess "The Queen v Boris Franz Becker" verhandelt wird, nachgewiesen werden kann, dass es Verfahrensregeln nicht beachtet hat, kann Becker das Urteil anfechten.
Ist das Beckers erstes Gerichtsverfahren?
Nein, Becker ist nach seinem Karriereende 1999 schon mehrmals mit der Justiz in Berührung gekommen. Anfang der 2000er stand er in München bereits wegen Steuerhinterziehung vor Gericht. Damals kam er aber glimpflicher davon: Der Prozess "Die Bundesrepublik Deutschland gegen Boris Franz Becker" endete mit einer Geld- und Bewährungsstrafe – und einem gewaltigen Imagekratzer. Der jetzigen Argumentation seines Anwaltes, Becker sei ein "hoffnungsloser Fall" in Sachen Finanzen, dürfte die Vergangenheit jedenfalls nicht entgegengestanden haben.
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