Zwangsausschüttung am Samstag! Zum zwölften Mal in Folge konnte niemand den Lotto-Jackpot knacken. Tippt am Samstag kein Spieler sechs Richtige plus Superzahl, kommt es zur Zwangsausschüttung des 33 Millionen-Jackpots.

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Bei zwölf Lotto-Ziehungen in Folge konnte kein Spieler den Jackpot knacken. Die Lotto-Spielregeln besagen, dass die Zwangsausschüttung bei der 13. Ziehung erfolgen muss. Das passiert nun also, wenn auch am Samstag kein Tipper sechs Richtige und die Superzahl (Gewinnklasse 1) zieht und die Rekordsumme von 33 Millionen Euro abräumt.

Wie funktioniert die Zwangsausschüttung?

Am Samstag findet die reguläre Ziehung der Lotto-Zahlen statt. Sollte in diesem Fall niemand die Gewinnklasse 1 haben, werden die 33 Millionen Euro auf die Gewinnklasse 2 verteilt, d.h. sechs Richtige ohne Superzahl. Sollte auch die niemand haben, wird die Summe in der Gewinnklasse 3 ausgeschüttet, d.h. fünf Richtige und Superzahl.

Die Wahrscheinlichkeit ist gross, dass sich spätestens in der Gewinnklasse 3 die ersten Sieger freuen dürfen - und man zum Knacken des Jackpots nicht wie sonst sechs Richtige und die Superzahl benötigt.

Schon im vergangenen Jahr kam es nach der zwölften "erfolglosen" Ziehung beinahe zu einer Zwangsausschüttung. Doch in der finalen 13. Ziehung räumten zwei Lotto-Spieler den Jackpot von 30 Millionen Euro mit sechs Richtigen inklusive der Superzahl ab.
(ink)

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