Das Bundesgericht hat die lebenslängliche Verwahrung jenes Mannes, der 2013 die 19-jährige Marie ermordete, aufgehoben.

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Am 13. Mai 2013 geschah es: Ein Mann schleppte die 19-jährige Marie in Payerne VD in sein Auto und entführte sie. In der Nacht erwürgte er die junge Frau in einem Wald bei Châtonnaye FR.

Zum Zeitpunkt der Tat verbüsste er gerade eine Reststrafe in Hausarrest: Er hatte 1998 seine Ex-Freundin vergewaltigt und erschossen und wardeswegen zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Kanton Waadt hatte Verwahrung angeordnet

Der Mann bekam für den Mord an Marie lebenslang - eine Strafe, die das Bundesgericht nun bestätigte.

Aufgehoben wurde am Mittwoch allerdings die vom Kantonsgericht Waadt angeordnete lebenslängliche Verwahrung des Mannes. Der Verurteilte hatte das Urteil ans Bundesgericht weitergezogen.

Erneut wurde der 40-Jährige wegen Mordes, sexueller Nötigung, Freiheitsberaubung und Entführung sowie wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gesprochen.

Das Urteil des Bundesgerichts ist noch nicht rechtskräftig: Der Mann werde es anfechten, gab das Bundesgericht am Mittwoch bekannt. (af)

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