Die gegenwärtigen Instrumente, um die öffentliche Ordnung vor Propaganda ausländischer Politiker zu schützen, sind nicht ausreichend. Dieser Meinung ist die Mehrheit des Nationalrats. Die Abgeordneten schlagen vor, die Bewilligungspflicht für ausländische Redner wieder einzuführen.

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Schon seit einiger Zeit sorgt das Recht, dass sich ausländische Redner, die nicht im Land wohnhaft sind, in der Schweiz öffentlich zu politischen Fragen äussern können, zu Ängsten und Kontroversen.

Für die einen muss die Meinungsfreiheit, die in der Bundesverfassung verankert ist, grundsätzlich Vorrang haben. Für andere sollten solche Reden einer strengen Regulierung unterliegen, da sie die innere Sicherheit und die öffentliche Ordnung des Landes gefährden können.

Die Debatte wurde in den letzten Jahren durch Veranstaltungen und Kundgebungen befeuert, die in mehreren europäischen Ländern von Anhängern des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan organisiert wurden. Dies nach dem Staatsstreich 2016 und im Hinblick auf das Verfassungsreferendum in der Türkei vom 16. April 2017.

Bei einigen dieser politischen Propagandatreffen traten auch Vertreter der Regierung in Ankara auf. In der Schweiz hatten unter anderem die Besuche des türkischen Abgeordneten Hursit Yildirim, Vizepräsident von Erdogans Islamischer Partei AKP, und des Aussenministers Mevlüt Çavuşoğlu zu starker Kritik geführt.

Bereits 2016 reichte Daniel Fässler, Nationalrat der Christlichdemokratischen Volkspartei (CVP), nach ähnlichen Vorfällen in Deutschland, eine Motion ein. Er verlangte darin vom Bund, die Teilnahme ausländischer Redner an politischen Versammlungen wieder der Bewilligungspflicht zu unterstellen.

Am Mittwochabend nahm eine knappe Mehrheit des Nationalrats entgegen der Empfehlung des Bundesrats die Motion mit 90 zu 85 Stimmen bei 3 Enthaltungen an. die Ja-Stimmen kamen fast alle aus dem Lager der CVP und der Schweizerischen Volkspartei (SVP).

"Milder Eingriff" in ein Grundrecht

"Der Bundesrat blendet in seiner Argumentation aus, dass die Hürden für die Anordnung eines Einreiseverbots oder eines Tätigkeitsverbots sehr hoch sind, denn die zuständigen Bundesstellen müssen nachweisen, dass die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz unmittelbar und konkret gefährdet ist", sagte Fässler in der Ratsdebatte.

"Wenn ein ausländischer Redner in geschlossenem Kreis eine hetzerische politische Rede hält, dann gefährdet er damit wohl nur selten die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz im Sinne des Ausländer- oder Nachrichtendienstgesetzes. Es besteht aber das Risiko, dass damit politische Streitigkeiten aus dem Ausland in die Schweiz getragen werden, und zwar in erster Linie in die betreffende ausländische Diaspora", so Fässler weiter.

Dass die heute zur Verfügung stehenden Instrumente zu schwach und weitgehend zahnlos seien, habe sich im Frühling 2017 gezeigt, sagte der Abgeordnete des Kantons Appenzell Innerrhoden. Er verwies auf den politischen Auftritt des türkischen Aussenministers Mevlüt Çavuşoğl vor Türken in Zürich: "Die Behörden, die den Auftritt verhindern wollten, mussten sich auf den Brandschutz berufen, um sich durchzusetzen."

Er verlange kein Verbot, sondern eine Bewilligungspflicht, sagte Fässler. Seiner Meinung wäre eine solche nur "ein milder Eingriff" in die Meinungsäusserungsfreiheit. "Ein solcher Eingriff in ein Grundrecht ist zulässig, wenn dafür ein öffentliches Interesse besteht, wenn der Eingriff verhältnismässig ist und wenn eine gesetzliche Grundlage vorliegt."

"Veraltetes Instrument"

In seiner Motion verlangte Fässler deshalb von der Regierung die Wiedereinführung eines 1998 aufgehobenen Bundesratsbeschlusses. Jener war 50 Jahre zuvor, zu Beginn des Kalten Krieges, eingeführt worden, um einen "politischen Umsturz" zu verhindern.

In einer Zeit, in der in mehreren mittel- und osteuropäischen Staaten kommunistische Parteien an die Macht gekommen waren, bestand das Ziel dieses Instruments hauptsächlich darin, die Risiken einer ideologischen Ansteckung zu vermeiden.

In der Praxis konnte ein Ausländer oder eine Ausländerin ohne Aufenthaltserlaubnis in der Schweiz nur dann eine politische Rede halten, wenn um Erlaubnis gebeten wurde. Die Kantone konnten die Erteilung dieser Bewilligung verweigern, wenn sie der Ansicht waren, dass der Redner oder die Rednerin die innere oder äussere Sicherheit des Landes gefährden könnte. Zudem mussten die zu Wort gekommenen Ausländerinnen und Ausländer jede Einmischung in die schweizerische Innenpolitik vermeiden.

Auf Wunsch des Ständerats (Kantonskammer) wurde der Bundesratsbeschluss von 1948 vor 20 Jahren aufgehoben. Weil er nur in seltenen Fällen angewendet wurde, galt er damals als veraltet. Darüber hinaus schien eine Genehmigungspflicht für alle ausländischen Rednerinnen oder Redner zunehmend im Widerspruch zum Grundsatz der Meinungsfreiheit zu stehen.

"Eine Frage der Verhältnismässigkeit"

"Es gibt heute auf den verschiedenen Ebenen Möglichkeiten – aus unserer Sicht ausreichende Instrumente –, um bei Bedarf den Auftritt einer ausländischen Person zu unterbinden und um vor allem rasch zu reagieren, wenn das notwendig ist" sagte Justiz- und Polizeiministerin Simonetta Sommaruga in der Ratsdebatte.

So verfügten die Behörden auf lokaler Ebene über die Rechtsgrundlage, um solche Demonstrationen oder Reden, welche die öffentliche Ordnung gefährden, zu verbieten. Und auch auf nationaler Ebene verfüge man über genügend Instrumente: "Zum Beispiel gegen dschihadistische Hassprediger oder gegen Mitglieder von rechtsradikalen Musikgruppen. Da spricht das Fedpol (Bundesamt für Polizei) heute regelmässig solche Einreiseverbote aus", sagte Sommaruga.

Zudem könne auch der Bundesrat einer ausländischen Person, die sich in der Schweiz aufhält, mit einem Tätigkeitsverbot einen Auftritt an einer politischen Veranstaltung untersagen.

Vor allem mit dem weltweiten Empfang von elektronischen Medien müsse der Sinn einer kantonalen Bewilligungspflicht infrage gestellt werden, betonte Sommaruga. Schliesslich sei alles "ein bisschen eine Frage der Verhältnismässigkeit".

So hätte beispielsweise die CVP Schweiz anlässlich ihres 100-Jahre-Jubiläums für ihre Festredner Heiner Geissler (Deutschland), Joseph Daul (Frankreich) und Sebastian Kurz (Österreich) je eine Bewilligung einholen müssen, sagte die Justizministerin. Diese hatten unter anderem über die Rolle der Schweiz in Europa gesprochen.

Die Mehrheit der Nationalräte teilte diese Vorbehalte jedoch nicht. Der Antrag geht nun an den Ständerat.


(Übertragung aus dem Italienischen: Christian Raaflaub)  © swissinfo.ch

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