- Das Gericht hat im Missbrauchsprozess von Münster die Urteile verkündet.
- Der Hauptangeklagte sowie drei weitere Angeklagte wurden zu langen Haftstrafen verurteilt.
- Auch eine Frau muss ins Gefängnis.
Im Missbrauchskomplex Münster soll der 28-jährige Hauptangeklagte wegen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 29 Fällen nach einem Gerichtsurteil für 14 Jahre ins Gefängnis.
Für die Zeit danach ordnete das Landgericht Münster für den IT-Techniker wegen Wiederholungsgefahr Sicherungsverwahrung an. Er gilt als Schlüsselfigur in dem am Dienstag beendeten Prozess mit drei weiteren Angeklagten.
Die Urteile für die anderen Männer lauten: 10 Jahre Haft für einen Mann aus Hannover (36) für 4 Fälle, 11 Jahre und 6 Monate für einen 43-Jährigen aus Schorfheide in Brandenburg für 5 Fälle und 12 Jahre für einen 31-jähriger aus dem hessischen Staufenberg für 6 Fälle.
Auch für diese Männer ordnete das Gericht Sicherungsverwahrung an. Damit folgte es weitestgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Mutter des Hauptangeklagten von Münster muss ebenfalls ins Gefängnis
Wegen Beihilfe soll die Mutter (46) des IT-Technikers für 5 Jahre ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hatte auf 6 Jahre plädiert. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Münster ist neben Lügde und Bergisch Gladbach einer von drei grossen Missbrauchsfällen der vergangenen Jahre in Nordrhein-Westfalen. Der Missbrauchskomplex war vor etwas mehr als einem Jahr bekannt geworden.
Im Zentrum der Ermittlungen stehen insgesamt 30 Stunden lange Videoaufnahmen von den Taten in der Gartenlaube, bei Durchsuchungen wurden diverse Speichermedien mit Kinderpornografie entdeckt. Die Arbeit der Polizei ist noch nicht beendet. Durch die Auswertung geraten immer wieder neue Verdächtige aus ganz Deutschland ins Visier.
Im Zuge dessen hatte es in mehreren Bundesländern und im Ausland Festnahmen gegeben. In dem Komplex wurden bereits fünf Männer zu Freiheitsstrafen verurteilt. Insgesamt wurden durch die Ermittler mehr als 50 Tatverdächtige identifiziert, von denen derzeit etwa 30 in U-Haft sitzen. (dpa/afp/thp)
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