- Im Zusammenhang mit dem Missbrauchskomplex Münster ist die Mutter eines heute zwölf Jahre alten Opfers verurteilt worden.
- Nach Überzeugung der Richter soll die Frau ihr Kind nicht geschütz haben, obwohl sie wusste, dass ihr damaliger Lebensgefährte den Jungen schwer sexuell missbraucht.
Die Mutter eines Opfers im Missbrauchskomplex Münster soll nach einem Urteil des Landgerichts wegen Beihilfe durch Unterlassung für sieben Jahre und neun Monate in Haft. Nach Überzeugung der Richter wusste die Mutter, dass ihr damaliger Lebensgefährte ihren Sohn schwer sexuell missbrauchte. Die heute 32-Jährige habe die Vergewaltigungen aber nicht verhindert, hiess es in der Urteilsverkündung am Mittwoch in Münster.
Damit liegt das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von zehn Jahren gefordert hatte. Einer der Verteidiger hatte sich für eine Gefängnisstrafe von sechs Jahren ausgesprochen, ein anderer hatte kein Strafmass genannt.
Mutter legt Teilgeständnis ab
Die Frau hatte vor den Plädoyers überraschend noch ein Teilgeständnis abgelegt. Sie hatte am vorletzten Prozesstag eingeräumt, seit Oktober 2019 den Missbrauch für möglich gehalten zu haben. Sie sei aber nicht in der Lage gewesen, die Beziehung zu beenden. In ihrem letzten Wort äusserte die Mutter ihr Bedauern. Zum Prozessbeginn Anfang August hatte sie die Vorwürfe noch bestritten.
Das Verfahren fand zum Grossteil - um das heute zwölf Jahre alte Opfer zu schützen - unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Stiefvater des Opfers (12) im Zentrum des Missbrauchskomplexes
Der Stiefvater, ein IT-Techniker, gilt als Drahtzieher in dem Komplex, der sich um Vergewaltigungen von Kindern in einer Gartenlaube in Münster und anderen Orten in Deutschland dreht. Der Mann wurde im Hauptprozess zu 14 Jahren Haft und anschliessender Sicherungsverwahrung verurteilt.
Münster ist neben Lügde und Bergisch Gladbach einer von drei grossen Missbrauchskomplexen der vergangenen Jahre in Nordrhein-Westfalen. Der Fall kam im Juni 2020 nach Ermittlungen in einer Gartenlaube ans Licht. Im Zuge dessen hatte es in mehreren Bundesländern und im Ausland Festnahmen gegeben. In dem Tatkomplex wurden bereits mehrere Männer und eine Frau zu Freiheitsstrafen verurteilt. (dpa/mcf)
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