Im Prozess um den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke wird der wegen Beihilfe angeklagte H. aus der Untersuchungshaft entlassen. Es gebe keinen hinreichenden, dringenden Tatverdacht mehr gegen ihn, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Donnerstag und folgte damit einem Antrag der beiden Verteidiger von H.

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Die Bundesanwaltschaft hatte H. in der Anklage vorgeworfen, den mutmasslichen Haupttäter Ernst ideologisch beeinflusst und unter anderem so Beihilfe zu dem Mord geleistet zu haben. Sie geht von einem rechtsextremistischen Hintergrund für die Tat aus.

Ernst hatte in unterschiedlichen Versionen gestanden, Lübcke erschossen zu haben. Laut seiner Aussage vor Gericht war H. bei der Tat im Juni vergangenen Jahres in Nordhessen anwesend. In einem vorherigen Geständnis während der Ermittlungen hatte er jedoch auch angegeben, der Schuss habe sich versehentlich gelöst, als H. die Waffe gehalten habe.

Wohnung von H. durchsucht

Ernst und H. waren frühere Arbeitskollegen, die sich nach Angaben von Ernst angefreundet hatten. H. war demnach derjenige, der Ernst politisch beeinflusst habe, nachdem dieser sich vor Jahren aus der rechten Szene gelöst habe. Er habe ihn auch zu gemeinsamen Schiessübungen im Wald mitgenommen, hatte Ernst in seinen Geständnissen angegeben.

Bei der Durchsuchung der Wohnung von H. hatten die Ermittler nach dem Mord an Lübcke zahlreiche NS-Devotionalien gefunden. Auf der gelöschten Festplatte seines Computers entdeckten sie zahlreiche Texte mit rechtsextremen und antisemitischen Inhalten.  © dpa

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