Die 14-jährige Keira aus Berlin wurde von einem Mitschüler erstochen - nun ist der junge Täter rechtskräftig verurteilt.

Mehr Panoramathemen finden Sie hier

Der Leipziger Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die verhängte Jugendstrafe von neun Jahren bestätigt, wie das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. (Az. 5 StR 257/19)

Revision eingelegt hatte der Angeklagte. Das Berliner Landgericht war zu der Überzeugung gelangt, dass der Jugendliche "aus reiner Mordlust" gehandelt hatte. "Es ist ihm nur darum gegangen, einen Menschen zu töten", hiess es in dem Urteil von November 2018. Diese Annahme bewerteten die BGH-Richter als rechtsfehlerfrei.

Täter ist erst 15 Jahre alt

Dem Berliner Urteil zufolge hatte der Schüler, der nur ein Jahr älter als sein Opfer war, 23 Mal auf das Mädchen eingestochen. Er habe sehen wollen, ob er das Töten eines Menschen aushält. Wahrscheinlich war er mit Keira, die in ihn verliebt war, zum Hausaufgabenmachen verabredet. Die Mutter fand ihre Tochter später geknebelt und blutüberströmt in der Wohnung. Die Ärzte konnten nichts mehr tun.  © dpa

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.